Beiträge von Lea2020

    Genau, das spielt sich auf der Ebene der RZV mit dessen Mitgliedern ab. Der Käufer eines Hundes bei einem solchen Züchter kann sich darauf nicht berufen.

    Es gibt ja aber genug Käufer die Mitglied in diesem Verein sind ;)

    Wenn ich z.B. einen Hund bei einem Züchter meines RZV kaufe, dann bin ich Vereinsmitglied und Käufer.

    Nehmen wir an, Du kaufst einen Hund bei einem Züchter Deines RZV, dieser gibt Dir einen solchen "Schweigevertrag", Du unterschreibst aber hältst Dich nicht dran. Dann hätten wir:


    1. Züchter hat gegen die Regeln des Vereins verstoßen --> Problem zwischen Züchter und Verein

    2. Du hast als Mitglied gegen die Regeln Deines Vereines verstoßen --> Problem zwischen Dir und Deinem Verein

    3. Du hast als Vertragspartner gegen den Vertrag verstoßen ---> Problem zwischen Dir und dem Verkäufer.

    Genau, das spielt sich auf der Ebene der RZV mit dessen Mitgliedern ab. Der Käufer eines Hundes bei einem solchen Züchter kann sich darauf nicht berufen.

    Und wie siehts damit aus, dass der VDH seinen RZV vorschreibt, dass die Zuechter und Mitglieder die Daten weiterzugeben haben?

    Im Grunde sind die ja um 3 Ecken verpflichtet die Ergebnisse der Untersuchungen dem RZV zu melden, was aber nicht zu der (bescheuerten) Regelung im Vertrag passt..


    :???:

    Man muss die Schuldverhältnisse trennen:


    Schuldverhältnis VDH --> RZV: Wenn es zwischen diesen Parteien einen Vertrag gibt, der vorschreibt, dass die Daten weiterzugeben sind, müssen sich diese beiden Parteien daran halten. Was passiert, wenn es einer der Parteien nicht tut, ist zwischen diesen beiden Parteien zu klären.


    Schuldverhältnis Züchter --> Käufer: Wenn diese Parteien jetzt einen Vertrag machen, der die Weitergabe verbietet, kann der Käufer nicht wegen Verpflichtungen des Züchters aus einem anderen Schuldverhältnis seinen Vertrag brechen.

    Das kannst Du ja machen, für mich klingt es auch sinnvoll, sowas zu machen, aber Du darfst dann eben keinen Vertrag mit so einer Klausel unterschreiben.

    Das ist nicht eindeutig zu sagen, tendenziell aber eher nein. Weil: Abzuwägen ist ja hier ein Vertrag, der grundsätzlich die Weitergabe der Informationen verbietet, mit dem Interesse des Käufers, dass der Verein zukünftig gesunde Hunde züchtet. Achtung: Es geht also nicht um ein "Interesse der Allgemeinheit", sondern um das Interesse des Käufers. Und mir fallen so sponatan keine Argumente dafür ein, warum das Interesse des Käufers an einer gesunden zukünftigen Zucht ihn von seinen vertraglichen Pflichten entbinden sollte.

    Muss/müsste zu 1. nicht auch innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf (Verbrauchsgüterverkauf) der Mangel auftreten?


    Oder verwechsle ich da nun in Gänze etwas?

    Bei einer "normalen" Sache wäre das so, die Beweislastumkehr gilt 6 Monate. Das Problem hier ist, dass "die Sache Tier" sich während der 6 Monate naturgemäß verändert, d.h. man kann nicht automatisch davon ausgehen, dass ein Mangel, der sich zBsp nach 2 Monaten zeigt, auch bei Übergabe vorlag. Ich würde daher eher sagen, dass die Beweislast, wenn sich der Mangel später als nach 6 Monaten zeigt, auf jeden Fall vom Käufer zu tragen ist. Bei Mängeln, die sich während der 6 Monate zeigen, wird es auf den Einzelfall ankommen.

    Deine Konstellation wäre natürlich theoretisch, es würde dann auf die Details des Einzelfalls ankommen:


    1. Wenn der Züchter wusste (oder wissen musste, weil bereits andere Welpen diese neue Erbkrankheit haben), dass der verkaufte Welpe derart "belastet" ist, würde man wohl einen Sachmangel bejaen, mit den entsprechenden Folgen.


    2. Wäre der Welpe der erste (oder einer der ersten) Welpe(n), die die neue Krankheit haben, passiert gar nichts - der Züchter hätte Dir dann einen Welpen "mittlerer Art und Güte" verkauft. Schadensersatz wird am fehlenden Vertretenmüssen scheitern.


    Aber: In der Praxis wird 1. eben nicht zu beweisen sein...

    Ja ich bin Jurist.


    Du verwechselst zwei Dinge: Wenn Du einen Hund per Vertrag ohne eine solche Klausel kaufst, kannst Du veröffentlichen was Du möchtest (also wenn es der Wahrheit entspricht, nicht Ehre verletzend ist etc); dann können Deine Eigentumsrechte in der Tat kaum eingeschränkt werden.


    Wenn Du aber - und darum ging es hier ja - einer solchen Klausel zustimmst, kannst Du Dich nicht ohne weiteres davon wieder lösen. Und dann wirst Du, wenn Du es doch machst, eben Schadensersatzpflichtig, wenn es denn einen Schaden gibt.

    Murmelchen ja klar, man muss da nur bedenken, dass da nicht jeder den Luxus von DMC oder SV hat.


    Wie gesagt, solche Klauseln sind eh unwirksam. Jeder darf da drüber sprechen, wie er will. Kann man unterschreiben oder nicht.

    Ich würde mir von meinem Züchter einen anderen Umgang mit solchen Sachen wünschen als mir vertraglich zu verbieten darüber was zu sagen.

    Guten Morgen


    Die Diskussion ist stark in die Richtung der Aufgaben, moralischen Pflichten von Züchtern, Vereinen etc. gelaufen - das kann ich nicht beurteilen.


    Aber ich kann nur warnen daraus zu schließen, dass der Sachverhalt juristisch gleich zu würdigen ist, weil man als Hundefreund denkt, ,dass das ja so ein muss‘:


    - Die Vertragsfreiheit deckt eine solche Klausel, da Sittenwidrigkeit nicht zu erkennen ist (und alle anderen Einschränkungen der Vertragsfreiheit hier nicht einschlägig sind)

    - Eine Grundrechtsverletzung kommt ebenso nicht in Betracht wie ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung

    - Unwirksamkeit oder gar Nichtigkeit kommen sowieso nicht in Betracht (Was sollte denn der notwendige Rechtsgrund sein?)


    Im Ergebnis bin ich sicher, dass eine solche Klausel juristisch nicht angreifbar ist. Dass die Motive für die Verwendung einer solchen Klausel den Züchter ,verdächtig‘ erscheinen lassen, stimme ich zu - das steht aber auf einem anderen (nicht juristischen) Blatt.

    Ich kenne keine solchen Verträge und wüsste auch keinen Züchter, der dies so handhabt. Im Fall der Fälle würde ich aber auch Abstand nehmen.


    ich halte es auch für Zweifelhaft das sowas überhaupt rechtskräftig ist - Verschwiegenheit in einem Unternehmen ist etwas komplett anderes, wie Tatsachen über etwas, was in mein Eigentum über gegangen ist. Wenn das rechtlich so möglich wäre mir zu verbieten Tatsachen über mein Eigentum weiter zu geben, dann würden das viele viele Firmen mit ihren Produkten versuchen.

    Warum sollte es denn nicht möglich sein, solch eine Vereinbarung zu schließen? So wie sich hier zeigt ist ja offenbar kaum jemand bereit, solch einen Vertrag mit einer solchen Klausel zu schließen. Wenn man aber den sprichwörtlichen Dummen findet kann ich nicht erkennen, weshalb solch eine Klausel nicht wirksam sein sollte. Mal aus der Hüfte formuliert: "Weiterhin vereinbaren die Parteien, dass über den Gesundheitszustand des Hundes Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren ist. Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Fälle berechtigten Interesses des Käufers, insbesondere im Hinblick auf das Tierwohl oder den Verkauf des Tieres."


    Wenn man jetzt bedenkt dass


    - Tiere keine Persönlichkeitsrechte haben

    - Tiere nicht dem Datenschutz unterliegen

    - Die Einschränkung bezüglich des berechtigten Interesses Arztbesuche, Verkauf etc möglich macht


    dürfte das mMn gehen.