Beiträge von Lea2020

    Wie wäre es denn bei einer Formulierung, die explizit Verbreitung solcher Information in sozialen Netzwerken, Funk und Fernsehen untersagt?

    An sowas hatte ich ehrlich gesagt die ganze Zeit gedacht (obwohl es ja tatsächlich nirgendwo steht :headbash:), weil ein Verbot der Weitergabe der Informationen an jegliche Dritte wirklich absolut unrealistisch klingt.

    So hätte ich das auch verstanden oder würde die Klausel durch Auslegung wohl in diese Richtung lesen müssen...

    "Angemessen" ist kein juristischer Begriff, was ich zBsp angemessen finde, findest Du vllt ganz anders.

    Vereinbaren kann man zunächst einmal was man möchte, die Vertragsfreiheit ist ein sehr hohes Rechtsgut und wird nur sehr sehr begrenzt eingeschränkt, etwa wegen Sittenwidrigkeit oder Verstößen gegen die Grundrechte. Von daher ist eine solche Klausel auch "wirksam" und eben nicht von vornherein "nichtig". Zudem ist es etwas anderes, ob Dein Eigentum eingeschränkt wird oder Du Dein Eigentum einschränken lässt. Vllt ist etwa der Preis des Hundes niedriger als "üblich" - was auch immer "üblich" ist - und im Gegenzug sieht der Vertrag eine solche Einschränkung vor.

    Oder wenn ich den Hund weiterveräußern will?

    Das find ich einen interessanten Punkt. Verschweige ich beim Verkauf was, kann das zum Problem werden. Darauf hätte ich keine Lust, also müsste ich diese Verschwiegenheitsklausel brechen.
    Wie gesagt, ich würde so einen Vertrag aus Prinzip nicht unterschreiben. Aber wie sowas dann geregelt ist, fänd ich echt interessant..

    Beim Weiterverkauf würde man Dein berechtigtes Interesse wohl bejahen.

    Nein ist es nicht.

    Meines Wissens nach sind dort All-Klauseln ungültig. Es geht ja um den Schutz von Know-How oder im medizinischen Vertrag um intime Daten. Das trifft ja nun beides nicht auf mein gekauftes Produkt "Hund" zu. Was heißt denn "vertragliche Verschwiegenheit über die gesundheitlichen Probleme des Hundes"? Darf ich damit dann auch nicht mit einem Tierarzt sprechen? Oder wenn ich den Hund weiterveräußern will? Das sind ja erstmal Daten die mein gekauftes Produklt hat und keine sensiblen Daten des Züchters.


    Aber ich lasse mich gerne überzeugen. Ich hatte nur ein paar Vorlesungen im Thema Wirtschaftsprivatrecht und Datenschutz.

    Das Problem ist, dass wir die genaue Formulierung nicht kennen. Nehmen wir an, da steht etwa ,Verschwiegenheit gegenüber jedem Dritten‘ wird vereinbart. Dies wäre wohl insofern unwirksam, das man ein berechtigtes Interesse hat, mit einem Tierarzt zu sprechen, das würde man spätestens über Treu und Glauben lösen können. Das heißt dann aber noch lange nicht, dass man etwa eine Facebook-Gruppe aufmachen darf, in der man schreibt, man habe einen Hund beim Züchter X gekauft und der habe nun die Krankheit Y.


    —> Ohne die Klausel wäre das zulässig, weil es eine Tatsachenbehauptung wäre.

    —> Mit Klausel wäre es nicht zulässig.


    Mit Kaufrecht hat die Frage nichts zu tun; ein solcher Vertrag, mit dem ein Hund verkauft und Stillschweigen vereinbart wird, ist eben typengemischt und für die Schweigevereinbahrung gelten die allgemeinen Regeln.

    Bist du vom Fach? Das frage ich nicht provokativ, sondern wirklich aus Interesse!

    Weil für mich erstmal nicht direkt logisch ist, warum sowas pauschal unwirksam sein sollte. Verschwiegenheitserklärungen gibts doch auch an ganz anderen Stellen, da wird einem auch verboten, über das eigene Leben zu sprechen.

    Ich denke der Punkt ist, dass es sich um einen KAUFvertrag handelt. Eine reine Verschwiegenheitserklärung wie zum Beispiel auf Arbeit ist ja was anderes und sicherlich anders zu rechtfertigen als eine Verschwiegenheitsklausel in einem Kaufvertrag.

    Nein ist es nicht.

    1. Warum sollte die Klausel unwirksam sein?

    2. Was kann nicht eingeklagt werden?


    Sorry, ist nicht böse gemeint - aber das klingt mir bestenfalls nach Erfahrungsjuristerei...

    Ah ok. Hier gehen glaube ich gerade die beiden Aspekte ,was macht der VDH‘ und ,Ist eine solche Klausel zulässig‘ durcheinander ...

    Ja aber es ging doch gerade darum, ob eine solche Klausel rechtlich zulässig ist. Und es ist eben nicht so, dass man das einfach unterschreiben kann weil es unwirksam ist. Und dass das so ist, ergibt sich aus dem Vertragsrecht.

    Ob man dann als Züchter ggf. aus dem Verband geworfen wird o.ä., ist ja eine andere Frage.

    Wenn aber die TE einen solchen Vertrag unterschreibt, sich nicht dran hält und der Züchter einen daraus resultierenden Schaden nachweisen kann (was wohl nicht einfach, aber auch nicht unmöglich ist), dürfte sie gegenüber dem Züchter Schadensersatzpflichtig werden. Und auch das ergibt sich aus dem Zivilrecht.


    —> Daher meine Warnung, sowas nicht zu unterschreiben, wenn man plant, sich nicht daran zu halten.

    Ich habe mich auch gefragt, ob das rechtlich überhaupt haltbar ist oder nur eine leere Floskel.

    genau das ist der Punkt. Der Hund ist nach dem Kauf dein Eigentum und auch die Daten zu dem Hund gehören dir. Was du damit machst ist alleine deine Sache.


    Ich hab von solchen Klauseln GsD auch noch nichts gehört.

    Ob man so etwas unterschreibt, können erfahrene Hundebesitzer besser beurteilen als ich. Aber wenn man es unterschreibt, sehe ich nicht, wieso die Klausel unwirksam sein sollte. Ohne den Wortlaut zu kennen dürfte das durch die Vertragsfreiheit gedeckt sein. Ob sich dann Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen, ist allerdings etwas anderes.