Wie wäre es denn bei einer Formulierung, die explizit Verbreitung solcher Information in sozialen Netzwerken, Funk und Fernsehen untersagt?
An sowas hatte ich ehrlich gesagt die ganze Zeit gedacht (obwohl es ja tatsächlich nirgendwo steht ), weil ein Verbot der Weitergabe der Informationen an jegliche Dritte wirklich absolut unrealistisch klingt.
So hätte ich das auch verstanden oder würde die Klausel durch Auslegung wohl in diese Richtung lesen müssen...