Alles anzeigenEs spielt doch überhaupt keine Rolle, ob ich etwas ‚zu verbergen‘ habe. Ich bin weder Kollege noch Untertan und habe mithin keinen Grund, auf irgendeine Art ‚zusammenzuarbeiten‘. Entweder es gibt eine gesetzliche Grundlage, der man als Bürger zu folgen hat oder eben nicht. Ich bin doch kein Auskunftsbüro.
Und ich teile auch nicht die Meinung, dass Behörden allgemein an einem ‚langen Hebel‘ sitzen. Vielmehr ist es so, jedenfalls ist es mir oft genug so gegangen, dass bei einem Sachvortrag, der ein wenig über das Standardprozedere hinausgeht, ganz schnell Hilflosigkeit eintritt.
Bei dir oder dem Behördenmitarbeiter?
So allgemein: Ich hasse es wenn ohne vereinbart Menschen bei mir klingeln. Und ich bin auch sehr vorsichtig, wenn jemand sagt, er müsste rein dürfen, weil...
Mit ist es zum Glück noch nie passiert, aber wenn die Polizei klingeln würde mit einer mir einleuchtenden Begründung, dass es dringend ist und es ihnen egal ist, wie unordentlich deine Wohnung ist, mit Dienstausweis, wieso nicht?
Als ob Behörden von der Standardprozedur abweichen könnten.
Du kannst natürlich jeden in Deine Wohnung lassen, wenn Du das möchtest. Aber es ging ja darum, ob man dies muss - und man muss eben in aller Regel nicht.