Beiträge von Lea2020

    Das ist so. Die Krankenversicherung ist auch nicht vergleichbar mit der eines Menschen.


    Wenn du beispielsweise züchtest übernimmt die Krankenkasse selbstverständlich auch keine Kosten für Progesteron, Herpesimpfung oder Ultraschall/Röntgen. Viele Decken aber einen medizinisch Notwendigen Kaiserschnitt ab.


    Ist ja irgendwo auch richtig so, sonst würden allerhand Untersuchungen gemacht werden und das System noch mehr belastet, dann wären diese Versicherungen immer teurer.

    Kosten, die durch Züchten verursacht werden, sind (zumindest) bei meiner Versicherung explizit ausgeschlossen.


    Und ob das "richtig so ist", sei mal dahingestellt - ich kann letztlich nicht wissen, ob mein Hund krank ist oder nicht. Wenn die Bedingungen tatsächlich so auszulegen sind, wie ich oben vermutet habe, würde das ja incentivieren, nicht oder zumindest tendenziell eher spät zum Tierarzt gehen. Meiner Meinung nach sollte das nicht Sinn der Sache sein.


    PS: Wieso sollten die Versicherungen nicht vergleichbar sein? Ich beobachte eine prozentual sehr ähnliche Kostensteigerung...

    Naja das hieße ja, dass ein Hund nur krank ist, wenn er Symptome zeigt...

    Nimm den Ultraschall - da gibt es einen Verdacht auf Grund der Blutwerte. Da wird wieder übernommen.

    Und ja, dein gesunder Hund wird auf den Kopf gestellt - alles Vorsorge.

    Beim Menschen gibt wird es sogar so benannt. Beim Hund nix anderes.

    Bei den Reisekrankheiten gab es einen Verdacht aufgrund der Reisen, also 1:1 wie beim Ultraschall.


    Die Versicherungsbedingungen sagen:


    " Krankheit ist ein nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft anomaler körperlicher Zustand, der eine medizinisch notwendige Behandlung erfordert."

    " Wir übernehmen für das versicherte Haustier die erforderlichen Kosten der medizinisch notwendigen Diagnostik und Heilbehandlung einschließlich Operationen und der Medikation infolge Krankheit oder Unfall."


    Wenn ich das richtig sehe würde das bedeuten, dass (m)ein Verdacht auf eine Krankheit nicht bezahlt wird, wenn sich herausstellt, dass der Hund nicht krank ist. Dagegen wird (m)ein Verdacht auf eine Krankheit bezahlt, wenn sich herausstellt, dass der Hund krank ist.

    Hallo,


    ich bin etwas irritiert über die Argumentation von Leas Krankenversicherung und dachte dass vielleicht jemand hier einen Tipp hat... Es geht um folgendes:


    Ich war kürzlich mit Lea in einer TK, um ihre Zähne kontrollieren zu lassen. Im Rahmen einer ausführlichen Anamnese kam das Gespräch auch auf einige Auslandsaufenthalte in der Vergangenheit. Da ich leider das Thema Reiseprophylaxe seinerzeit nicht im Blick hatte, wurde mir empfohlen, Lea Blut abzunehmen und auf Reisekrankheiten zu testen. Dies ganz bewusst, obwohl Lea keine entsprechenden Symptome zeigt, da man entsprechende Antikörper dennoch ggf. im Blut nachweisen kann. Sinn und Zweck (soweit ich das medizinisch verstanden habe): Bei zukünftigen Krankheiten wäre es wichtig zu wissen, dass sich Lea mal mit Reisekrankheiten infiziert hat.

    Die Krankenversicherung lehnt nun die Kostenübernahme mit dem Argument ab, dass es sich hier um "Gesundheitsvorsorge" handeln und keine Krankheit vorliegen würde (die Vorsorgepauschale ist bereits erreicht). Der Begriff "Gesundheitsvorsorge" ist in den Versicherungsbedingungen nicht definiert, für mich ist aber bereits nicht nachvollziehbar, wie man bei einem vergangenen Ereignis bereits vom Wortsinn her von Vorsorge sprechen kann. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen zudem, dass sie tatsächlich mit Reisekrankheiten infiziert war/ist, die Antikörper jedoch so niedrig konzentriert sind, dass der Befund als negativ zu werten ist.

    Von meiner eignen Krankenversicherung bin ich gewohnt, dass der Arzt entscheidet, welche Untersuchungen notwendig sind und die Versicherung dies faktisch nicht anzweifeln kann. Ich habe mich bisher mit Tierkrankenversicherungen nicht im Detail beschäftigt, aber es wird doch nicht so sein, dass die Versicherung willkürlich entscheiden kann, was sie übernimmt und was nicht?


    Danke für die ein- oder andere Idee!


    PS: "Nebenbei" ist auch aufgefallen, dass Lea erhöhte Leberwerte hat. Daher wurde mir empfohlen, ein Ultraschall zu machen, um der Ursache auf den Grund zu gehen. Ich frage mich jetzt gerade, ob die Versicherung die Kostenübernahme hierfür auch ablehnen möchte, wenn beim Schallen nichts herauskommt... :nerd_face:

    Bei § 833 BGB, der Haftung des Tierhalters, handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Du haftest einzig und allein aus dem Grund, dass du einen Hund hältst. Auf eine Schuld oder wie hier Verletzung der „Aufsichtspflicht“ kommt es dabei überhaupt nicht an.


    Oder anders gesagt: ja du haftest für alle Schäden, die durch deinen Hund entstehen. Völlig egal, ob du ihn aus dem Blick verloren hast oder er direkt neben dir steht.

    Auch wenn das hier immer wieder so dargestellt wird, ist die Darstellung verkürzt. Der Tierhalter kann bei aus 833 abgeleiteten Ansprüchen gegen ihn sehr wohl ein Mitverschulden des Geschädigten einwenden, der Anspruch kann sich dann reduzieren oder je nach Einzelfall ganz entfallen.


    Amüsantes Beispiel:https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001510119

    Vermutlich, weil Männer nicht schwanger werden.

    Es soll tatsächlich vorkommen, dass man als selbst Betroffener eine eher subjektive Sicht auf die Dinge hat.


    Zudem ging es um Fakten - und diese dürften unabhängig vom Geschlecht sein.

    Kurze Verständnisfrage: als Frauen und damit Betroffene haben wir eine subjektive Sicht. Aber gleichzeitig gibt es gar keine Missstände, die uns betreffen würden? Also sind wir doch gar keine Betroffenen und damit wieder objektiv!

    Niemand hat behauptet, dass es "gar keine Missstände" gibt. Diese gibt es vermutlich überall, in jedem Bereich. Warum aber Männer grundsätzlich weniger geeignet sein sollen, über Frauen betreffende Misstände zu diskutieren, erschließt sich mir aber nicht.

    Niemand wird zum Alleinerziehen noch zur Leistung von Care Arbeit gezwungen, oder ?


    Und was die Frage nach Deinem Kinderwunsch angeht solltest Du wissen, dass diese nicht zulässig ist. Du kannst einfach lügen.


    Also, was ist Dein Punkt?