Hallo,
ihr seid so toll! Danke, das ihr so prompt antwortet.
Es ist so, das in der Satzung steht, das nur bis 4 Monate vor Jahreswechsel gekündigt werden kann.
Danach endet die Mitgliedschaft von den beiden Ex-Vorstandsmitgliedern aufgrund deren Kündigung.
Bis dahin sind sie zwangsweise noch Mitglied.
Meine Ansicht war auch, wenn sie noch zahlen, haben sie auch die Rechte an Wahlen etc. teilzunehmen.
Werden sie nicht eingeladen, wie geschehen, können sie dann rechtlich irgendetwas bewegen? :help:
Hat es Auswirkungen auf die Beschlüsse die in dieser JHV gemacht wurden, wenn nicht alle Mitglieder geladen wurden? :help:
Danke nochmals für eure Mühen!
LG Pierot