Bin gespannt wie das TH reagiert.
Als ich vor 2 Jahren auf Hundesuche war und es auch um die Vergesellschaftung mit dem Teilzeitzweithund ging, wären nicht nur alle TA Kosten auf mich gegangen, 2 der Tierheime haben sich auch vorbehalten Anzeige gegen die Halterin vom anderen Hund zu erstatten sollte der TH Hund verletzt werden.
Weiß gar nicht, ob das vertraglich geregelt werden muss oder automatisch so gilt.
Wie verhält der Pit sich jetzt?