Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)
Hörzeichen „Platz“, „Sitz“
Hörzeichen „Platz“, „Sitz“
Vor Beginn der Unterordnungsleistungen eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund an einen vom LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab und zwar ohne die Führleine oder sonst irgendeinen Gegenstand bei ihm zu belassen.
Der HF entfernt sich 30 Schritte und stellt sich mit dem Rücken zum Hund in dieser Entfernung auf. Während der Ablage hat der Hund ruhig liegen zu bleiben. Auf Richteranweisung tritt der HF an die rechte Seite des Hundes und auf weitere Richteranweisung nimmt er ihn mit dem Hörzeichen „ Sitz“ in die Grundstellung.
Sitzt , steht oder liegt der Hund unruhig, so erfolgt eine Teilbewertung, entfernt er sich mehr als seine eigene Körperlänge vom Platz, ist die Übung nicht bestanden.
Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen sind fehlerhaft.
Hündinnen sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen.
Ein Hund, der bei den Übungen 1-5 nicht mindestens 70 % (42 Punkte) erreicht, scheidet von der weiteren Prüfung aus.