Hallo,
ich komme vielleicht mit einer etwas komischen Frage, aber bei mir ist die Situation so, dass ich im Mietvertrag die Haltung eines Hundes erlaubt bekommen habe.
Die Haltung von mehr Hunden wurde nicht ausdrücklich verboten.
Dann habe ich die Vermieterin gefragt, ob ein Zweithund ok wäre, sie verneinte.
War dann auch erstmal nicht aktuell. Aber dann kam eben alles anders als man denkt.
Jetzt habe ich seit 10 (!!!) Monaten einen zweiten Hund. Bisher hat sich weder einer der Nachbarn, noch die Vermieterin bei mir beschwert.
Letzten Monat zum 1.2.2014 gekündigt.
Jetzt habe ich mit der Vermieterin telefoniert und sie meinte, sie wisse das jetzt mit den 2 Hunden und das wäre so nicht ok und hoffe jetzt, dass der Geruch nicht in die Wohnung gezogen wäre ?
Meine Fragen jetzt.
Seit diesem Jahr gibt es das BGH-Urteil, wonach grundsätzlich die Hundehaltung nicht mehr verboten werden darf, jedoch immer im Einzelfall zu entscheiden ist (wegen der anderen Mieter u.a.).
Wenn sich keiner beschwert hat bisher (10 Monate lang) und keiner der Mieter also ein Problem hat und die Vermieterin sich auch nicht beschwert hat, kann das irgendwelche Folgen haben?
Z.B. dass sie Teile der Kaution zurück behält?
Zweitens habe ich zum 1.1.2014. eine neue Wohnung und könnte dementsprechend vorher aus der alten Wohnung und habe jetzt auch schon nach Nachmietern gesucht und einen potentiellen gefunden.
Die Vermieterin muss dem Vorschlag der Nachmieter nicht nachkommen oder?
Kann die Vermieterin meinen vorgeschlagenen Nachmieter nehmen, aber erst zum 1.2. einziehen lassen?