Alles anzeigenFahrlässig selbst verschuldete Rettung: Bei fahrlässig selbst verschuldeten Rettungseinsätzen, wie z.B. wenn man sich bei einer Bergwanderung verirrt, wird der Einsatz nur erstattet, wenn man eine entsprechende Zusatzversicherung hat. Bei Verletzungen übernimmt jedoch wieder die Krankenkasse die Kosten für Transport und Notfallbehandlung.
Das ist DAV?
Irgendwie Blödsinn, weil 90% der Rettungen auf "fahrlässiges" Verhalten zurück zu führen ist. Ich bin beim AVS (Südtiroler Alpenverein), da steht so ein Passus zum Glück nicht.
Zur Rettung von Hunden noch.
Die Zusatzversicherung ist großartig zur Kostendeckung. Allerdings setzt das voraus, daß die Bergrettung vor Ort überhaupt ausrückt um zu retten.
Hier (Südtirol) wird das gemacht, wenn Kapazitäten frei sind (erprobt durch eine Freundin und Hund mit Schlangenbiss).
Das was ich geschrieben habe ist der Fall bei gar keiner Extraversicherung. Man wird ja schon durch seine normale krankenversicherung gerettet wenn nötig. Insofern lohnt sich eine Zusatzversicherung wohl eher nicht, wenn man nur selten wandert, in belebten Gebieten und gemäßigten Schwierigkeitsgraden.