Der völlig korrekte Weg?
Beide Elterntiere brauchen einen Abstammungsnachweis/Ahnenpass von einem der FCI unterstellten Rasseverein. Beide Elterntiere müssen angehört sein. Was das genau bedeutet, ist für jede Rasse individuell geregelt. Grundsätzlich geht's da um verschiedenste Gesundheitsuntersuchungen, deren Ergebnisse meist von einer zentralen Stelle anonymisiert ausgewertet werden, um eine Beurteilung der Hunde durch den Zuchtwart auf Wesen, Phynotyp und Verhalten, um Ausstellungsergebnisse und bei Hunden mit Arbeitsprüfung/Gebrauchshunden um das Ablegen bestimmter Tests und Prüfungen.
Meist (auch wieder je nach Rasseverein unterschiedlich) ist noch vorgeschrieben, wie oft und in welchem Abstand eine Hündin belegt werden darf und wie oft ein Rüde decken darf. Weiters, wie alt die Hündin sein darf. Manchmal, auch wieviel Hündinnen im zuchtfähigen Alter pro Haushalt erlaubt sind. Dann wird noch der Inzuchtkoeffizient berechnet, weil der auch oft vorgegeben ist. Für angehende Züchter sind häufig noch Züchterseminare und Schulungen vorgeschrieben, bevors überhaupt losgehen darf.
Bei der Aufzucht der Welpen gibt's dann auch noch Vorgaben (Wurfabnahme, Untersuchungen, Bluttests und -Einlagerung in eine Datenbank usw.) Das betrifft aber erst, wenn man ohnehin schon in der Zucht ist.
Vielleicht kann noch wer über finanzrechtliche/behördentechnische Vorgaben berichten. Da bin ich nicht sattelfest, was das betrifft und bevor uch Blödsinn schreibe, bitte um.Ergänzung von jemandem, der sich besser auskennt.