IdR sind die Klauseln, dass du den Hund nicht weitervermitteln darfst, rechtlich nicht wirksam. Wenn du ganz sicher sein willst, lass einen Anwalt den Vertrag prüfen.
Wenn du den Hund definitiv abgeben willst, würde ich auch direkt eine Anzeige schalten. Du kannst der Orga ja noch eine Info dazu zukommen lassen, eventuell rührt sich dann dort jemand und wenn nicht, ist das auch eine Antwort. Ist natürlich äußert bescheiden, wenn es so läuft.
Ich könnte mir nach deiner Beschreibung allerdings auch vorstellen, dass das Training nicht das richtige für diesen Hund ist. Unsichere Hunde kann man durchaus verunsichern, wenn man zu viel Brimborium um alles macht und Augen zu und durch (natürlich angepasst an das, was der Hund leisten kann) ist in diesen Fällen oft besser, als jeden Schritt zu locken. Falls du sie also noch nicht aufgeben willst (bzw. auch einfach, falls die Suche nach einem neuen Zuhause etwas dauert), könnte man eventuell einen anderen Trainer probieren, es gibt auch einige, die auf Angsthunde spezialisiert sind. Und zur Betreuung während deiner Arbeitszeit würde ich schauen, ob sich nicht eine professionelle professionelle Huta o ä finden lässt, damit du nicht so unter Zeitdruck stehst.