Alles anzeigenÄääh. Niedersachsener hier?
Stimmt das, dass die zwei Jahre Hundehaltung, die ich nachweisen muss, um keinen Sachkundenachweis nachholen zu müssen, VOR 2011 gewesen sein müssen?
Ich finde das irgendwie komisch.
Nein,
Befreit von der Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend nachweislich einen Hund gehalten haben.
So dachte ich nämlich auch. Aber das Rathaus sagt jetzt das, was auch Pünktchen86 sagt.