Hab jetzt mal kurz gegoogelt und bin hierauf gestoßen
Rechtlich muss zunächst zwischen Eigentümer und Besitzer des Hundes unterschieden werden. Eigentümer ist die Person, dem der Hund rechtlich zugeordnet wurde, also z.B. wer den Hund gekauft hat (§ 903 BGB ff.). Dies schließt Adoptionsverträge mit Tierheimen ein. Besitzer ist dagegen wer Sachherrschaft über den Hund hat (§ 854 BGB ff.). Dies kann natürlich auch der Eigentümer sein. Geht jedoch ein Freund des Eigentümers mit dem Hund spazieren, so ist Ersterer währenddessen der Besitzer.
Definitorisch ist der Hundehalter wiederum diejenige Person, die
- ein eigenes Interesse an der Haltung des Hundes besitzt,
- eine mittelbare und grundsätzlich nicht nur vorübergehende Besitzstellung aufweist und
- die Entscheidungsbefugnis, über die Existenz des Hundes und dessen Betreuung hat
In vielen Fällen ist der Hundehalter auch der Eigentümer, aber natürlich nicht immer. Folgendes Beispiel - auch wenn etwas weit hergeholt - soll die Unterschiede zwischen den rechtlichen Begriffen noch einmal verdeutlichen. Person A hat einen Hund gekauft und ist somit nun dessen Eigentümer. Der Vierbeiner wird jedoch von Person B geklaut. Der Dieb behält den Hund und zieht diesen fortlaufend in seiner Wohnung auf. Laut der Definition, ist Person B somit der Hundehalter. Geht nun ein Freund, Person C, mit dem Hund spazieren, so ist dieser in dem Moment der Hundebesitzer.
Hat jetzt allerdings nicht speziell mit dem Namen zu tun), aber ich glaube das war der Sachverhalt, dass der Typ damals glaubhaft machen konnte, es wäre sein Hund.
Der Hund war ja erst lange verschwunden, weil man dachte, er sei entlaufen.
noda_flake Das ist aber eine sehr hübsche Marke. Mal was anderes. Darf ich fragen, woher du sie hast?