NRW. Hier ist es auch nicht generell festgelegt. Aber es gibt ja mittlerweile einige Urteile dazu und U3 waren es 20h. Daran orientiert sich die Stadt und das bisher immer erfolgreich. Keine Klage ging da bisher durch.
Ü3 sind es übrigens 30h. Den Stichtag haben wir nächstes Jahr aber nicht.
Mit Berufstätigkeit fallen die Begrenzungen einfach weg. Dann kannst du dich für jede Zeit einklagen.
Eine Stadt weiter ist die Begrenzung übrigens bei 35h ohne oder mit TZ Arbeit. Sprich nur die 45h sind Vollzeit Berufstätigen vorbehalten.
Aber auch da sind Klagen meist erfolglos. Wo keine Plätze sind, kann man eben auch keine her zaubern. Allerdings dürfen sich die Tagesmütter da selbst organisieren, die fangen dann ggf. noch ein paar Leute auf. Die sind bei uns ja direkt mit im ersten Pott und damit direkt voll.
Ich stecke durch Familie halt tatsächlich auch in dem Bereich drin. Meine Mutter leitet ja eine Kita, Bruder, Tanten, Cousine, Freundinnen, etc... arbeiten entweder als Erzieher, Tagesmutter, der Stadt oder beim JA direkt.
Ich kann für nächstes Jahr effektiv nichts machen, wenn ich nicht auf Caritas Platz klagen möchte. Da lasse ich sie aber doch lieber Zuhause. Ich bin ja nicht auf den Platz angewiesen, weil Elternzeit 2.