GilianCo Das ist sehr interessant, danke! Ich frage mich, wo die Gesetzeslücke ist, die es den Niederländern ermöglicht, Medikamente, die in NL nicht verschreibungspflichtig sind, in ein Land zu schicken, wo diese der Rezeptpflicht unterliegen.
Das BMEL schreibt:
Beim Kauf von Tierarzneimitteln bei Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten ist zu beachten, dass es Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Einstufung der angebotenen Tierarzneimittel geben kann. In Deutschland dürfen nur Tierarzneimittel online gekauft werden, die in Deutschland als nicht verschreibungspflichtig eingestuft sind.
Der Handel mit verschreibungspflichtigen (und damit stets apothekenpflichtigen) Tierarzneimitteln über das Internet ist innerhalb der EU nach Art. 104 Absatz 1 der Verordnung 2019/6 grundsätzlich verboten.
Besteht die Lücke darin, dass die Bestellung so gesehen wird wie Medikamente, die man in einer Reiseapotheke für den Eigenbedarf dabei hat? Oder weil in der NL-Apo ein Tierarzt angestellt ist, der dann diese Medikamente "abgibt"?
Hier schreibt die Verbraucherzentrale, dass die Einfuhr (sogenannte "Verbringung", das umfasst auch einen Versand) für den Eigenbedarf erlaubt ist innerhalb der EU, sofern es sich um Mengen handelt, die maximal für drei Monate reichen - und dabei spielt es keine Rolle, ob rezeptpflichtig oder nicht.
Es muss irgendeinen Unterschied geben, warum die Bestellung von Milbemax problemlos möglich ist, von Bravecto aber nicht, obwohl beide Medis in D rezeptpflichtig sind. Es gibt ja keine Steigerung von der Rezeptpflicht, Bravecto dürfte wohl kaum dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Das triggert mich jetzt, was könnte das sein?