Welches Tierschutzgesetzt? Meinst du die neue Tierschutzhundeverordnung seit diesem Jahr?
es wurde Tierschutzgesetz gesagt, bei den Gesprächen, die ich mit diversen Züchtern geführt habe- kann aber natürlich sein, dass die neue Tierschutzhundeverordnung gemeint war. Kann ich also leider nicht abschließend sagen.
Aha... OK. Wie gesagt, notwendig sind sie nicht überall. Hängt eben ab.
Die Prüfungen beim LCD hab ich eingesehen, da stehen Grundfragen drin. Wie lange ist die Tragzeit einer Hündin, wie viele Zähne hat ein Welpe usw.
Mein Anliegen ist hier das Berliner Hundegesetz- da geht es angeblich um die Bekämpfung der Welpenmafia, das ja die massenhafte Zucht unter Tierschutzwidrigen Umständen meint. Genetische Fragestellungen auf wissenschaftlicher Basis sind eher kein Problemfeld, das hier behandelt wird. Die Frage ist, wie der Nachweis über tierschutzgerechtes Handeln der Züchter (Züchter hier einfach als Begriff für den Halter der Hündin, der den Wurf mit ihr macht).
Es geht ja nicht um die Reinerhaltung der jeweiligen Rasse.
Die jetzt anerkannten Gruppen, die in Berlin Welpen verkaufen dürfen, haben bis auf TA (?) sicher keine vertieften Kenntnisse über das hinaus, den Züchter der diversen Zuchtverbände auch haben. Allerdings haben die letzteren alle Zuchtbedingungen, die eine "Massenproduktion" von Hunden ausschließen- was ja das vorgebliche Ziel des Hundegesetzes ist.
Logisch, ist ja auch nur eine Sportprüfung. Die BH braucht man für jeden Sport als Voraussetzung und die ist bei aller Liebe wirklich keine Kunst oder ein Nachweis für eine Sachkunde.
s.o.
Dazu noch: es gibt eine lange Liste von als sachkundig anerkannte Personen im Berliner Hundegesetz (§ 6). So auch der Hundeführerschein oder einfach langjährige Hundebesitzer. Nur eben nicht alle als zum Verkauf von Welpen berechtigte Sachkunde.
Sachkunde, übrigens in jedem Bereich, ist ein sehr relativer Begriff. Die Frage ist, ob sie für eine bestimmte Sache ausreichend ist oder nicht. Und hier geht es, wie schon gesagt, um die Unterbindung der Welpenmafia. Und ich nehme an, dass Du den VDH angeschlossenen Vereinen und auch den sog. Dissidentenvereinen diesen Vorwurf nicht ernsthaft machen willst, oder?
Ist leider so Dann müssen die Berliner Züchter angefragt werden, innerhalb von Berlin ist das ja kein Thema.
Was ich seltsam finde, ist, dass es Anmeldeformulare gibt, wo man die Herkunft des Hundes inkl Daten des Züchters angeben soll. Das widerspricht sich ja mit der Datenschutzbestimmung und kann auch irgendwie nicht rechtens sein.
Ich finde das allgemein total schwachsinnig. Die sollen lieber mal die ganzen Leute, die ganz regelmäßig 2-4x im Jahr "Liebhaberwürfe" machen, steuerlich zur Kasse bitten. Würde deutlich mehr bringen.
In Berlin gibt es bei Weitem nicht genügend Züchter, um den Bedarf zu decken- und schon gar nicht genug, um alle Rassen abzudecken.
Eigentlich möchte ich hier gar kein neues Problemfeld aufmachen, aber weil Du es angesprochen hast: wo siehst Du hier ein Problem mit den Datenschutzbestimmungen?
vg,