Mittlerweile habe ich eine Antwort bekommen. Ist halt eine typische Anwalt Antwort- und ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher, ob sie da alles so durchblickt hat.
Ich mag es nicht hier rein kopieren- weiß nicht, ob das rechtlich zulässig ist. Also nur frei wiedergegeben.
Weil alle im Sinne des Gesetzes als sachkundig abschließend benannt werden, ist der Erwerb von allen anderen nicht zulässig.
Ich könnte nur den Hund erwerben und dann später gegen einen möglichen Bußgeldbescheid vorgehen (wer hätte das gedacht?)
Sie bezweifelt aber, dass das Aussicht auf Erfolg hat.
Oder es könnte auch der Verband/Verein mit einer Klage vor das Landesverfassungsgericht ziehen. Was ich als seltsam ansehe, weil das zumindest einzelne Züchter aus Berlin ohne Erfolg bereits getan haben. Scheint sie nicht zu wissen.
Meine Frage, wie hoch so ein Bußgeld realistischerweise sein könnte, wenn man nicht bei der Welpenmafia, sondern bei einem seriösen Zuchtverband gekauft hatte und quasi nachweisen kann, dass das Ziel des Gesetzes im Prinzip ja erreicht/eingehalten wurde, hat sie komplett ignoriert. Vielleicht kommt auf meine Nachfrage da noch was.
Ich denke, ich werde noch eine Mail an die Senatsverwaltung schreiben. Vielleicht habe ich ja Glück. Im Gegensatz zu Krümel21 gehe ich das Risiko definitiv nicht ein- da macht es auch nichts aus, wenn die mich dann kennen. Ich kann also nur gewinnen.
Wundert mich aber schon, dass das bisher nicht von der Presse/VDH o.ä. thematisiert wurde. Wenn ich mir da die Aufregung um die Registrierpflicht ansehen, was die für Wellen geschlagen hatte...