Alles anzeigenDachte ichs mir doch, das sowas auch in Deutschland sicher vielerorts verpflichtend ist. Sehr interessant aber, dass es bei euch kein einheitliches Gesetz dazu gibt. Macht das Fälle nicht manchmal sehr kompliziert, wenn sie Bundesland übergreifend passieren?
Bundesland übergreifend ist das eine, im Zweifel muss man sich die Kosten privatrechtlich vom Verursacher wiederholen. Das kann dann aber eben schnell ins Geld gehen.
In NRW sind 20/40er verpflichtend Haftpflicht zu versichern, auch die Versicherungssummen sind vorgeschrieben, gleiches für gefährliche Hunde (Liste und die entsprechend eingestuften), sowie die bestimmter Rassen (sog. Liste 2).
Soweit grundsätzlich. Das eben nicht alle ihre 20/40er ordnungsbehördlich anmelden und daher gf. auch nicht versichern ist leider das andere.
Für Hunde unter 20/40 gilt die Regelung nicht. Sinn? Denn wenn Fifi auf die Strasse rennt und dort für eine Massenkarambolage sorgt, möchte ich nicht unversichert sein...
Da ist die Regelung in Niedersachsen echt ausgereifter.
Vielen Dank für die Ausführungen!
Das ist wirklich interessant und andererseits klingt das echt problematisch und nach einem undebingt zu behebenden Mangel.
Das Problem is ja, wie du soeber feststellst, dass es den vielen geschädigten am Ende am meisten weh tut, denn sie können zwar das Geld einklagen, aber wo keines is, wird auch keines ausgeschüttet und so hast du zwar den gerichtlich zugesprichenen Titel, auf dessen Basis man den Besitzer besagten Hundes einer finanziellen Exekution unterziehen lassen kann, jedoch bringt das nicht mehr, als ein Taschentuch zum Tränen darüber abwischen, dass der neue audi hin is und die eigene Wirbelsäule eventuell auch, nachdem klein fiffi auf die Straße rannte.