Ich lese in diesem Forum gerne mit. Das Thema gibt mir zu denken.
Die Eltern haben gesagt, dass sie ihrer Tochter verboten hätten den Hund freilaufen zu lassen, weil er dazu neigt andere Hunde zu attackieren, leider hat das Mädchen die Warnung ignoriert. Weil die 12-jährige alleine mit dem Hund unterwegs war haben die Eltern mich gebeten das ganze privat ohne Versicherung, Polizei und OA zu regeln.
Auch Tierärzte und deren Personal unterliegen einer Schweigepflicht.
https://www.bltk.de/uploads/me…cht_und_Tierschutz_01.pdf
Wer will Alice also hereinlegen? Der Vorgang ist mit der Auflage zur Leinenpflicht und Maulkorb amtlich nicht abgeschlossen. Da kommt meistens ein paar Tage vor Fristablauf noch etwas. Ich würde von der Behörde ein vollständige Kopie aller Unterlagen mit Namen und Hausnummer freundlich "an-"fordern. Spätestens wenn das innerhalb vier Wochen nicht funktioniert, einen Rechtsanwalt einschalten.
Kinder bis 14 Jahren sind juristisch nicht schuldfähig. Unter dem Gesichtspunkt dürfte kein Kind mit einem Hund in die Öffentlichkeit. Dafür sind die Eltern verantwortlich. Wenn sie dieser Verantwortung nicht nachkommen, wäre das Jugendamt zuständig. Man sollte selbst Anzeigen wegen des aggressiven BC und wegen eventueller Vernachlässigung der Aufsichtspflicht knapp und sachlich in Minimalform machen. "Wer schreibt, der bleibt." Aber nicht zu viel schreiben.
Der ganze Vorgang ist sehr bedauerlich. Die Hunde sind nur diesen Rassen entsprechend ihren angezüchteten Trieben und Aufgaben nachgekommen. Der BC wollte das Mädchen beschützen und die Malis ihr Rudel. Das muss ein HH wissen. Das ist ganz normal. Leider weiß das kaum ein Kind und die meisten heutigen Erwachsenen auch nicht. (Was den BC betrifft: "Wer Wind sät, wird Sturm ernten." "Wer sich gern in Gefahr begibt, kommt darin um." Die Hunde wissen das nicht, aber der HF muss es wissen.)
Leine und Maulkorb sind eine gute juristische Absicherung, die aber in der Praxis nicht immer wirksam ist. Die Leine ermöglicht es nur, eine Minimaldistanz einzuhalten, wenn man nicht von hinten angegriffen wird. Wenn diese Distanz mit einem Hund mit angezüchtetem Schutztrieb unterschritten wird, dann hat man meistens schlechte Karten. In der Ausbildung lernen zukünftige HF zuerst zwei Sachen: Der Hund wird links geführt und die Leine wird niemals um die Hand oder den Arm gewickelt, weil kaum jemand einen Hund im Trieb halten könnte und von daher eine große Verletzungsgefahr für den HF besteht.
Meine erste und prägende Erfahrung mit streitenden Hunden habe ich mit etwa acht Jahren gemacht. Damals wog ich gerade 25kg. Ich wollte mich bei meinem Onkel nützlich machen und durfte seinen anderthalbjährigen Boxer-Rüden allein um den Block führen. Nach ein paar Metern tauchte ein alter Mann von hinten mit einer kleinen kläffenden Terrortöle auf. Das wollte mein 25kg-Boxer sich natürlich nicht bieten lassen. Der Alte keifte, ich solle mit meinem Hund verschwinden. Ich konnte die Leine gerade noch am Zaun befestigen...
Das war eine meiner ersten intensiven Erfahrungen mit einem dummen Menschen und mit streitenden Hunden. In der Folge habe ich auf das Ausführen des Boxers verzichtet.
Später habe ich mal ein etwa 16jähriges Mädchen aus der Nachbarschaft erlebt, das zu doof war, seinen kläffenden Westi in 20m Entfernung an der Leine zu halten. Das Mistvieh ist über die Straße und unserem Schäferhund, den ich an der Leine auf die Hinterbeine gezogen hatte, an die Kehle gegangen! Das hat mir mein Hund drei Monate lang übel genommen. Das passiert mir nicht wieder...