Ich habe dann kurzer Hand nach Rücksprache direkt meine Tochter als Eigentümer und Hundeführer eingetragen und gut wars. Man legt dort ja keine Kaufverträge o.ä. vor und wir beide sind uns ja einig.
Zur Beantragung der Leistungsurkunde muss man bei Rassehunden aber die Ahnentafel vorlegen und da steht der Eigentümer doch auch drauf. Zumindest ist das beim KfT so.
Keine Ahnung - wir mussten keine Ahnentafel vorlegen, nur die Daten daraus angeben; der Zweithund hat keine VDH-Papiere und wurde damit eh als Mischling deklariert...aber auch für meinen Hund mit VDH-Papieren habe ich mal nachgesehen - da ist der Eigentümerwechsel händisch eingetragen...in unserem Fall hätte ich das auch fix da eingetragen - muss ja nicht notariell beurkundet werden.
Im vorliegenden Fall scheint es ja eher Zufall, dass der Mann im Vertrag steht...der kann den Hund doch jederzeit seiner Frau übereignen (der Vollständigkeit halber sicher auch mit Einverständnis der Züchterin um kein Vorkaufsrecht zu mißachten o.ä. ohne juristische Wertung^^) zumal sie ja schon schrieb, dass sie sich hätte eintragen lassen, wenn sie das vorher gewusst hätte. Wäre für mich wohl der pragmatische Weg, bevor ich da mit Abtretungserklärungen usw. anfange.