Per Gesetz muss man eine 14 Tägige Mahnfrist vor der Beitreibung einhalten.
Du darfst mir glauben, dass ich das - ohne Dir die Hintergründe zu erklären- nicht muss.
Dann freue ich mich auf den Rechtsstreit. Schon lustig, dass ich bis jetzt jeden Gewonnen habe. Ich bin ein Mensch der sehr gerne Leute anzeigt/verklagt und den Rechtsstreit unterhalten. Dazu hole ich immer eine Entscheidung für mich dabei raus.
Vielleicht sollte man sich Mal schlau machen bzgl CH Mahnwesen und Zahlungswesen, bevor man so viel Falsches mit so viel Überzeugung raus haut.
Und wo widerspricht mir dies?
https://www.justis.ch/de/recht…die-mahngebuhren-bezahlen
Wie gesagt, einen Verzugszins von 5% gibt es, aber keine Mahngebühren. Die ganzen Mahngebühren von 20-50.- sind nicht betreibbar. Deswegen: Rechnung erhalten, Mahnung mit Mahngebühren erhalten, dann nur Rechnung ohne diese Mahngebühren zahlen. Der Begünstigte kann rechtlich nichts tun.
Zweitens: man kann in der Schweiz jeden ohne Grund betreiben. Wenn mich jemand betreibt, mache ich immer eine Gegenbetreibung.
drittens: Einfach Rechtsvorschlag machen, dann zögert sich eine Betreibung oft über ein Jahr hinaus.
Naja da ich mal einfach Annehme, dass Mami und Papi deine Rechnungen bezahlen, kann man natürlich so einen Mist schreiben.
Nein leider ist dies nicht so, wäre ja schön. Warum, wohnst du noch bei deiner Mami?