Als der Futtertrieb verteilt wurde, stand meiner leider in der falschen Schlange. Irgendwo bei Problemlösung durch Zähne 🤣
Beiträge von Pünktchen86
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Unser Zwergi ist ebenfalls frech und frei. Es gibt wenig was ihn etwas gruselt, aber meist nimmt er dann seinen Mut zusammen und schaut es sich selbst an. Die Tage zum Beispiel eine lebensgroße Statue aus Gusseisen.
Passanten sind allerdings pauschal gruselig und werden beäugt. Bei ungewöhnlichen Merkmalen auch mal kurz angeblafft. Aber das wird besser.
irgendwie fehlt bei ihm aber das „oh niiiiedlich Quietschen“ von Passanten keine Ahnung woran es liegt. So fertig sieht er jedenfalls nicht aus.
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Das ist nicht relevant. Wir haben eh kein Richterrecht, deshalb ist nur die Rechtsauslegung, sprich Urteilsbegründung relevant.
Wie ich schonmal schrieb: Was man haben will ist rechtlich in den allerseltensten Fällen relevant.
Ja, natürlich.
Aber gibt es denn ein Urteil dazu, dass es nicht ausreichend war, einen Hund bis Stockmaß x halten zu dürfen? Mich würde die richterliche Begründung wirklich sehr interessieren.
Ich muss ein öffentlich zugängliches finden. Irgendwo in einem Kommentar habe ich das schon gelesen. Da ich aber vermute, dass du keinen Beck Zugang hast
Ich such mal.
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Ohne die Fachzugänge ein bisschen schwierig, aber hier sind jeweils die Urteilsbegründungen interessant:
https://mobil.kostenlose-urtei…er-Stoerung.news28923.htm
https://mobil.kostenlose-urtei…nd-versagen.news27124.htm
(Hier ist besonders aggressiver Charakter erwähnt, was bei einem Husky nun auch nicht zuträfe)
Zwei Labbis auf 50qm:
Danke dir!
Aber die Grundlage wäre ja kein grundlegendes Hundehaltungsverbot.
Sondern die Hundehaltung wird an Bedingungen geknüpft, wie eben die Größe des Hundes. So wie der Vermieter das wohl aktuell auch versucht? Steht zumindest im Anfangsbeitrag, er würde sich jetzt an der Größe des Hundes stören.
Ich bin ehrlich, ich würde in meinem Objekt auch keinen Husky bei einer Hundeanfängerin haben wollen, die ja selbst schreibt, dass die Haltung "schwieriger" wäre. Da wäre ich als Vermieter auch nicht erfreut und würde prüfen, ob ich die Haltung wirklich dulden muss. Auch einen Wolfshund würde ich nicht haben wollen, der wird ja auch nicht "extrem groß".
Das ist nicht relevant. Wir haben eh kein Richterrecht, deshalb ist nur die Rechtsauslegung, sprich Urteilsbegründung relevant.
Wie ich schonmal schrieb: Was man haben will ist rechtlich in den allerseltensten Fällen relevant.
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Ohne die Fachzugänge ein bisschen schwierig, aber hier sind jeweils die Urteilsbegründungen interessant:
https://mobil.kostenlose-urtei…er-Stoerung.news28923.htm
https://mobil.kostenlose-urtei…nd-versagen.news27124.htm
(Hier ist besonders aggressiver Charakter erwähnt, was bei einem Husky nun auch nicht zuträfe)
Zwei Labbis auf 50qm:
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Niemand kann hier eine rechtliche Aussage treffen!
Dann solltest du das aber auch lassen
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Es gibt tatsächlich diverse gegenläufige Urteiöe, die klarstellen: Nur weil es sein kann, dass der Hund mehr Platz braucht, eventuell laut wird, Mitmieter belästigt usw. ist ein Verbot dadurch nicht begründbar.
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Einen vernünftigen Hundetrainer suchen….
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Ah, okay.
Dann um die Ausgangsfrage zu beantworten:
Nein, ich denke, dass du gerichtlich verlieren würdest. Generelle Hundehaltung, also zum Beispiel einen Zwergschnauzer, das dürfte sich gerichtlich durchsetzen lassen, aber einen Husky auf 55qm Wohnfläche, den kann dein Vermieter dir verbieten.
Auf welche Referenzurteile beziehst du dich? Oder entsprechende Rechtsquellen? Oder ist das so das „Bauchgefühl“?
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Und er kann über sein Eigentum entscheiden, wenn er es in Besitz hat. Da er den Besitz aber (gegen Kostenerstattung) abgetreten hat, muß er nunmal damit leben, dass seine Rechte beschnitten sind.
Der Besitzer hat natürlich erstmal weitreichendere Rechte in der Nutzung als der Eigentümer.