Beiträge von Pünktchen86

    Unser Zwergi ist ebenfalls frech und frei. Es gibt wenig was ihn etwas gruselt, aber meist nimmt er dann seinen Mut zusammen und schaut es sich selbst an. Die Tage zum Beispiel eine lebensgroße Statue aus Gusseisen.


    Passanten sind allerdings pauschal gruselig und werden beäugt. Bei ungewöhnlichen Merkmalen auch mal kurz angeblafft. Aber das wird besser.

    irgendwie fehlt bei ihm aber das „oh niiiiedlich Quietschen“ von Passanten keine Ahnung woran es liegt. So fertig sieht er jedenfalls nicht aus.

    Ich muss ein öffentlich zugängliches finden. Irgendwo in einem Kommentar habe ich das schon gelesen. Da ich aber vermute, dass du keinen Beck Zugang hast :tropf:

    Ich such mal.

    Das ist nicht relevant. Wir haben eh kein Richterrecht, deshalb ist nur die Rechtsauslegung, sprich Urteilsbegründung relevant.


    Wie ich schonmal schrieb: Was man haben will ist rechtlich in den allerseltensten Fällen relevant.

    Es gibt tatsächlich diverse gegenläufige Urteiöe, die klarstellen: Nur weil es sein kann, dass der Hund mehr Platz braucht, eventuell laut wird, Mitmieter belästigt usw. ist ein Verbot dadurch nicht begründbar.

    Ah, okay.


    Dann um die Ausgangsfrage zu beantworten:


    Nein, ich denke, dass du gerichtlich verlieren würdest. Generelle Hundehaltung, also zum Beispiel einen Zwergschnauzer, das dürfte sich gerichtlich durchsetzen lassen, aber einen Husky auf 55qm Wohnfläche, den kann dein Vermieter dir verbieten.

    Auf welche Referenzurteile beziehst du dich? Oder entsprechende Rechtsquellen? Oder ist das so das „Bauchgefühl“?

    Und er kann über sein Eigentum entscheiden, wenn er es in Besitz hat. Da er den Besitz aber (gegen Kostenerstattung) abgetreten hat, muß er nunmal damit leben, dass seine Rechte beschnitten sind.


    Der Besitzer hat natürlich erstmal weitreichendere Rechte in der Nutzung als der Eigentümer.