Ein Vermieter hat hier aber das Recht, nach Verwarnung zu kündigen, wenn es Beschwerden gibt. Genauso, wie deine Freundin das Recht gehabt hätte, ihre Miete zu mindern.
Ob das gemacht wird, ist ne ganz andere Frage.
Ja, aber die Umstände sind da sehr unterschiedlich. Ich wohne in Österreich, da gibt es z.B. zum Teil unterschiedliche Mietrechtsgesetze, und ich nehme an, auch in DE kommt es sehr darauf an, wer vermietet - steht da eine Firma dahinter, eine Genossenschaft? Oder sind es mehrere private Vermieter, denen einzelne Wohnungen in dem Haus gehören, wie es z.B. im Gebäude der Freundin der Fall ist? Weiß man ja auch nicht, vielleicht gehört die Wohnung ihrem besten Freund, der sie ihr vermietet hat und keine Lust, sie zu kündigen, dann müssten die anderen Vermieter erstmal mit dem rumstreiten etc.
Tut aber eigentlich auch nix zur Sache - ratsam ist es jedenfalls nicht, einen jaulenden Hund in der Wohnung alleine zu lassen, außer in absoluten Ausnahmefällen (akuter medizinischer Notfall etc.) - egal wie verständnisvoll die Nachbarn womöglich sind, beliebt macht man sich mit solchen Sachen ja nicht unbedingt.
Ja ok wie es gesetzlich in Österreich aussieht, weiß ich nicht. In DE ist es rechtlich egal, was für eine juristische Person vermietet. Du hast ja nicht weniger Rechte nur, weil du deinen Vermieter persönlich kennst. Wenn andere Mietverhältnisse durch Lärmbelästigung und Ruhestörung gefährdet werden, hat derselbe Vermieter (egal ob Privatperson oder andere juristische Person) das Recht zu kündigen. Wie gesagt: nach Verwarnung! Einfach kündigen geht natürlich nicht. Ich rede auch wie gesagt nur vom rechtlichen. Wie gesagt: ob ein Recht durchgesetzt wird, ist eine ganz andere Frage.
Bei deinem 2. Absatz stimme ich dir aber komplett zu!
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Aber nochmal: lass dich bitte davon jetzt nicht kirre machen, du arbeitest ja dran. Das ist hier reine Theorie!