Beiträge von Ariodante

    Und mit diesen random Malis, die du irgendwoher kennst, will jetzt jemand Mixe mit Bordern und Whippets züchten oder warum erzählst du das? Kann dir gerade gar nicht folgen.

    Wenn dieser Entwurf durchgehen wuerde, wuerden wir in wenigen Jahren extrem enge Inzucht betreiben. Weil alle Traegerhunde ein Zuchtverbot haetten. Von 'Zuchtbuecher oeffnen' steht da naemlich nix. Also greift man auf die restlichen Rassevertreter zurueck und das bedeutet mAn innerhalb recht kurzer Zeit wars das mit Zucht.


    Dieser ganze Entwurf ist...joa.. :hust: Passt mAn sehr gut zu einem Tierschutzbund |)

    Was hat denn ein Gesetzesentwurf mit offenen oder geschlossenen Zuchtbüchern zu tun? Soll da stehen, alle Rassevereine mögen ihre Bücher öffnen oder wie meinst du das?

    Hindert die Vereine doch niemand, das zu tun, auch ohne dass das gesetzlich befohlen wird… oder denkst du, ohne gesetzliche Regelung bewegt sich eh kein Verein?

    Ich kaufe mir ein gebrauchtes Geschirr und würde dann an Bumer schreiben dass ich ein M möchte mit X kürzeren Bauchsteg, etc. ... meint ihr das klappt?

    Das kann man sogar bei der Standardkonfiguation unter Extras angeben, eine Änderung ist kostenlos, soweit ich mich erinnere.

    Nochmal: Von der Zucht rede ich nicht! Und ja...GR mit gesteigerter Aggression haben nichts in der Zucht zu suchen. Ich habe nie das Gegenteil behauptet. Die Frage ist, wie man als Kaeufer sowas nachweist! Gerade im Bezug auf Hunde aus dem Ausland (da kann ja GsD kein deutscher Tierschutzbund und auch keine deutsche Regierung etwas vorschreiben).

    Denn ohne es nachweisen zu koennen, waere (waere...weil das ja eh nur ein Entwurf des Tierschutzbundes ist) der Import des Welpen und seine Haltung illegal.

    Wir drehen uns im Kreis. Ich sage ja, dass das nicht einfach zu formulieren ist und dass das im aktuellen Entwurf noch nicht gelungen ist. Jetzt kann man natürlich sagen, allesScheiße, was für Stümper, weg damit. Oder man baut auf den vernünftigen Ideen auf und versucht die Schwachstellen des Entwurfs zu verbessern.

    Und noe, das ist kein Verbot der Rassen. Im TS darf man sie sich ja kaufen. Nur nicht bei den boesen Zuechtern. Bei einem Verbot, waere das ebenfalls nicht erlaubt.

    Ok, du hast kein Verbot der Rasse gemeint, kann ich so formuliert nachvollziehen. Dass man keine Beaucerons oder gar DSHs kaufen und halten dürfte, steht halt trotzdem nicht drin.

    Spinnen wir diese Idee weiter und nehmen das, was aktuell so durch VerAemter passiert, als Grundlage, dann muesste der Kaeufer eines GR nachweisen muessen, dass der Hund aus Linien kommt, die keine uebermaessige Aggression zeigen. Macht natuerlich unfassbar viel Sinn :ironie2:

    Unfassbar viek Sinn ergibt es jedoch, aggressive Linien aus der Zucht nehmen. Wie man das formuliert, dass dein Schreckensszenario dennoch nicht eintritt, ist eben die Frage. Und daran könnte man arbeiten.

    Weiterarbeiten hieße zum Beispiel klarzustellen, ob die Wolfskralle gemeint. Das ist m.E. reine Phantasie (Hunde mit Wolfskrallen sind ja gerade nicht als Beispiel genannt, Mehrzehigkeit an der Pfote dagegen bringen ja ganz objektiv Probleme mit sich, daher gehe ich davon aus, dass die gemeint sind.) Ist ja das Wesen eines Entwurf, dass er verbessert werden kann, unter anderem durch klarere Formulierungen.


    Edit: Kenne mich ja mit Wolfskrallen nicht aus und habe beim Kurzen googlen nur gefunden, dass sie ohne medizinische Indikation nicht entfernt werden dürfen, weil Tierschutzgesetz. Wie wahrscheinlich ist es denn dann, dass in dem Entwurf tatsächlich Wolfskrallen gemeint sind? Was daran wäre denn Qual?

    Naja, du sagst doch, der Beauceron oder der DSH dürften nicht mehr gekauft ode gehalten werden (was ja nun einem Verbot gleichkommt). Und das steht da halt nicht. Und dürfte auch kaum gemeint sein.


    Natürlich steckt die Tücke im Detail, insbesondere was ein Haltungs- oder Importverbot betrifft. Einem Mops sieht man die fehlende Schnauze an, einem Goldie die Aggressivität nicht. In der Praxis dürfte es bei Goldie wohl eher um die Zucht als Haltung gehen, bei anderen körperlichen Merkmalen ist es einfacher, von beiden Seiten, Zucht und Haltung, gegen Qualzucht vorzugehen.

    Hier geht‘ ja zu wie beim VDH: „Hilfe, der Dackel soll verboten werden!!11!!1“


    So, wie ich das Papier lese, sollen ja nicht die genannten Rassen verboten werden, sondern es wird verboten, mit Hunden, die diese Merkmale aufweisen, weiterzuzüchten.


    Nicht der Schäferhund soll verboten werden, sondern die Zucht mit total verformten Hinterläufen. Nicht der RR, sondern die Zucht mit Exemplaren mit Dermoidsinus (der Thai ist deshalb nicht drauf, weil die Beispiele explizit als nicht abschließend gekennzeichnet sind. Hat er er die gleiche Hautveränderung, ist er nach dem Entwurf draußen). Es darf nicht mit Goldies aus aggressiven Linien weitergezüchtet werden (sollte eh ein no brainer sein, oder), nicht „der GR steht auf der Liste“. Da bei der Polydaktylie eben nicht Wolfskrallen-Rassen als Beispiel genannt sind, gehe ich davon aus, dass es um Mehrzehen an der Pfote geht, wie in der Qualzucht-Datenbank beschrieben. Und so weiter.


    Wenn man mal von „die wollen Rasse XY verbieten“ wegkommt, ist das doch m.E. kein schlechter Diskussionsbeitrag, mit dem man durchaus weiterarbeiten könnte.