Hallo alle beisammen,
ich bin neu hier (wie man an der Anzahl meiner Posts wohl erkennen kann) und habe eine Frage zum Hundekauf.
Ich wohne in einer Mietwohnung mit 55m². Mehrere Parkanlagen sind fußläufig in 3 bis 10 Minuten Entfernung erreichbar. Eine große Parkanlage und 1 Waldstück sind zu Fuß in 15 Minuten problemlos erreichbar.
Nun ist es so, dass mein Vermieter die Zusage zur Hundehaltung geben muss. Ich habe alle Nachbarn gefragt und keiner hat deswegen Bedenken geäußert, alle haben schriftlich ihr Einverständnis erklärt. Nur mein Vermieter an sich macht Probleme.
Er hat eine Vielzahl an Gründen angeführt, warum er keine Hundehaltung genehmigen will. Als erstes hat er angeführt, Hundehaltung in einer Mietwohnung ist generell nicht mit dem Tierschutz vereinbar. Danach kamen Bedenken, dass ich mir einen Hund wirtschaftlich leisten kann, dann wurden Bedenken vorgebracht, der Hund könne Schäden anrichten die durch meine Haftpflicht nicht gedeckt sind und daher die Kosten am Vermieter hängen bleiben würden.
Die Aussage mit dem Tierschutz konnte ich mittels den Paragraphen aus dem Gesetz entkräften. Zum Nachweis meiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit habe ich einen Gehaltsnachweis vorgelegt, zur Absicherung von Schäden durch den Hund verursacht habe ich eine Hundehalterhaftpflicht rausgesucht, die alle Bedenken meines Vermieters mit abdeckt.
Als letztes hat er jetzt angeführt, er verbietet generell die Haltung größerer Hunde. Hierzu muss ich sagen, das laut Mietvertrag lediglich auf die Tierhalterklausel verwiesen wird. Diese ist sehr allgemein gehalten. Sie enthält lediglich den Passus, dass die Tierhaltung (alles was größer als ein Hamster ist) der Genehmigung des Vermieters bedarf und ggf. auch widerrufen werden kann. Sie enthält keine Angaben zu Größe oder Rasse an Hunden, die genehmigt werden.
Nun ist es so, dass ich in der Vergangenheit häufiger Probleme mit meinem Vermieter hatte und wir uns häufiger uneins waren. Ich bin nun versucht anzunehmen, dass die Auflistung der Gründe (nicht mal in einem Schreiben sondern in mehreren Schreiben immer einzeln vorgebracht) nur vorgeschoben und die Verweigerung auf die Probleme der Vergangenheit zurückzuführen ist.
Denkt ihr, es lohnt sich hier einen Anwalt einzuschalten und ggf. gerichtlich die Genehmigung einzuklagen?