Guten Morgen!
Muss euch jetzt mal fragen, ob Ihr wisst, ab wann das Ordnungsamt eingreift, bzw. eingreifen sollte.
Dieser besondere Fall ist meiner Arbeitskollegin mit ihrem Aussi-Rüden passiert (passiert immernoch):
Ihr Rüde ist 7 Jahre alt. In den letzten 5 Jahren ist er 10 Mal von einem (immer dem selben) Nachbarshund gebissen worden. Das lief folgendermassen ab: Sie geht mit Hund an der Leine spazieren. Nachbarshund (Leonberger oder ein solcher Mix) ist nicht im Zwinger sondern läuft frei, sieht die beiden, sprintet los, springt über den Zaun. Bleibt kurz vorher stehen, fixiert und beisst den Hund meiner Kollegin. Abruf durch Besitzer klappt immer erst, wenn der Aussi-Rüde schon verletzt ist.. Die ersten Male war ihr Hund nur verängstigt, mittlerweile regt er sich auch auf, wenn der Nachbarshund angelaufen kommt. Verständlich..
So, nun hat meine Kollegin beim letzten Vorfall und nach reiflicher Überlegung (wegen Nachbarschaft..) das Ordnungsamt informiert und auch Bilder z. B. vom blutigen Ohr ihres Hundes geschickt. Daraufhin konnte das Ordnungsamt aber nichts machen.
Letzte Woche wurde ihr Hund nun schon wieder vom selben Hund gebissen, Sie hat wieder das Amt informiert. Heute hat Sie einen Anruf von denen bekommen, dass ein Mitarbeiter öfters (am Vormittag - wenn alle arbeiten..) dort vorbei gefahren wäre, da wär der Hund aber immer im Zwinger gewesen.
Das Amt fragt, ob Sie nicht einfach woanders lang gehen könnte. Geht aber nicht, weil direkter Nachbar (von gegenüber). Dass meine Kollegin sogar noch Zeugen für die Vorfälle hat, reicht nicht, die bräuchten einen Foto- oder Videobeweis damit die was unternehmen könnten. Schliesslich hätte man ja heutzutage immer ein Handy griffbereit.. Oder die ganze Nachbarschaft müsste sich beschweren.
Ich kann hier ja jetzt auch nur schreiben, was meine Kollegin mir erzählt, aber wie seht ihr das denn? Müsste das OA nicht wenigstens mal mit den Nachbarn sprechen, oder die anschreiben?
Bin gespannt, was Ihr dazu sagt!
Grüssli, dat Sönnchen