Ich habe letztens gehört, wie sich eine Tierärztin darüber aufgeregt hat, dass manche Leute ihre Hunde in Gitterboxen sperren, wenn diese alleine Zuhause bleiben sollen.
ZU RECHT !!!!!
Uns wurde dann vom TA und unserer Trainerin nahe gelegt, es mit einer Gitterbox auszuprobieren
Sofern die Box geschlossen ist, TIERSCHUTZRELEVANT !!!
Nach § 6 Abs. 2 Tierschutz-Hundeverordnung ergibt sich, dass die Unterbringung des Hundes in Boxen nur für die vorübergehende Unterbringung gestattet ist und nur so lange andauern darf, wie der rechtfertigende Grund hierfür vorliegt.