Bei Listenhunden ist es in einigen Bundesländern doch auch so, dass man sie nur aus dem Tierheim, aber nicht vom Züchter holen darf. Das könnte man doch bei QZ genauso handhaben: Haltungsverbot für Hunde, die nach Stichtag X angeschafft werden, Ausnahme Hunde aus dem Tierschutz.
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Und als Nächstes wird dann die Anschaffung von 20/40-Hunden reglementiert. Danach kommen dann alle schwarzen Hunde, weil viele Menschen ja schwarze Hunde und "böse" assoziieren. Und danach dann alle wolfsfarbenen bzw. schäferhundfarbenen (die, die von der 20/40-Regelung nicht erfasst wurden). Und danach dann ...
Wo soll denn da die Grenze sein? Ich erinnere mich gut daran, welch ein Aufschrei durch die Hundehalterwelt ging bei Einführung der Listen. Und jetzt schreien wir danach, unsere Rechte weiter zu beschneiden?