Mal kurz gegoogelt und den ersten ansprechenden Beitrag rausgesucht:
https://www.fischer-immobilien…t-wer-zahlt-den-gutachter
Interessant ist hier u.a. auch, wer die Kosten für das Gutachten trägt. Hier ein Auszug aus der o.g. Website:
Wer trägt die Gutachterkosten bei Pflichtteilsrecht?
In § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Wertermittlungsanspruch geregelt. Dies bedeutet: Der Pflichtteilsberechtigte kann von dem Erben verlangen, ein Immobiliengutachten zu präsentieren. § 2314 Abs. 2 BGB sagt deutlich aus, dass die Kosten dafür aus dem Erbe zu entrichten sind. Die Gutachterkosten sind in diesem Fall daher Nachlassverbindlichkeiten. An diesen ist der Pflichtteilsberechtigte nur mit seiner Pflichtteilsquote beteiligt.
und:
Ich würde trotzdem erstmal mit dem Anwalt sprechen. Stell für Dich einen Fragenkatalog auf - als letzte Frage: Was muss ich sonst noch bedenken bzw. gibt es noch etwas, was wichtig für mich sein könnte?