Aber die Eltern der Kinder haben auch ihre Aufsichtspflicht verletzt.
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Da bin ich nicht der Meinung. Die Kinder waren in ihrem Zuhause. Nun kommt es natürlich auch etwas aufs Alter an, aber grundsätzlich kann man doch wohl davon ausgehen, dass Kinder in ihrem eigenen Zuhause nicht zu 100% beaufsichtigt werden müssen.
Wenn hier jemand seine Aufsichtspflicht verletzt hat, dann die TE. Sie hatte ihren Hund zu der Zeit nicht unter Kontrolle.
Ja, die Abmachung war: Katze drinnen, Hund draußen. Aber mit Unachtsamkeiten muss man immer rechnen und entweder den Hund unter Aufsicht behalten oder mit den Folgen leben.
Aber das ist meine Meinung und die muss nicht dem schweizer Recht entsprechen.