Ok. Ich hab nochmal nachgefragt.
Makler haben einen Maklerauftrag erhalten vom Kunden, in dem in der Kunde festlegt, ob der Makler in seinem Namen auch kündigen darf. Ist das der Fall, muss man auch nix mehr extra unterschreiben.
Ist der R+V Mensch kein Makler, hat er auch keinen Maklerauftrag und braucht jeweils eine unterschriebene Kündigung. Ist er Makler, ist im Maklerauftrag geregelt, was er darf und was nicht. Hätte er in ihrem Namen kündigen dürfen, dann hatte er es im Fall von Valez versäumt.
Valez du kannst deine zuletzt abgeschlossene Versicherung mit der Begründung Doppelversicherung auflösen rückwirkend. Entweder du schreibst die selber an, oder, wenn dein Versicherungsmensch ein Guter ist, macht er das für dich. Doppelt zahlen musst du nichts.
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nochmal hierzu
mein Versicherungsfritze (keine Ahnung, ob Makler? Halt von der R&V, und nur von der R&V) schickte mir ein Word-Dokument, wo im Kopf der vollständige Name meiner Mutter steht. Dann blablub, hiermit kündige ich weil wegen Erhöhung schnellstmöglich bla.
Text von ihm in der E-Mail dazu: bitte unterschreiben Sie das nur mit Ihrem Nachnamen, scannen es ein und mailen es an die andere Versicherung.
Äh??? Wenn ich das mache, ist das doch Urkundenfälschung, oder? Wenn, müsste der Vorname meiner Mutter aus dem Kopf raus, was aber ja irgendwie dann auch komisch ist?!
Hilfe? Mein Bauch sagt mir, das geht nicht so.
Ich hab ihm das so geschrieben, aber keine Antwort bekommen. Laut Internet hab ich noch Zeit bis 30.11., die Sonderkündigung rauszuhauen, weil der Betrag sich erhöht hat, ohne dass irgendwelche Zusatzleistungen dazu kamen. Ich weiß nicht, ob ich das geschrieben hatte, es geht um die Gebäudeversicherung.