Ich bin ja auch davon jetzt ausgegangen das kein Bestandsschutz für andere Hunde besteht.
Auch das es kein gefährlicher Hund ist (Rasseliste) oder das die Wohnung zu klein ist weil ein Husky jetzt nicht wirklich größer ist als ein DSH.
Da der VM ja auch die prinzipielle Erlaubnis gegeben hat darf er aber nicht die Rasse vorschreiben ausser wie erwähnt es handelt sich um einen sogenannten Listenhund.
Und wenn im Mietvertrag sogar gar keine Klausel steht was die Hundehaltung angeht dann ist die Haltung person sein sogar gestattet.
Auch eine starre Klausel die die Haltung verbietet ist nicht statthaft da dies den Mieter unverhältnismäßig benachteiligt.