Beiträge von Paws

    Ich kann da konkreter werden.

    Wer ein Tier als einen Haufen genetischen Schrotts bezeichnet, sollte auf keinen fall TA sein.

    Das hat mit Ethik, Anstand und Empathie zu tun.

    Keine Sorge. Sie hat es nicht im Beisein der Besitzer gesagt, falls dich das beunruhigt.

    Sondern nachdem sie ein ebenso verzwergtes, vollkommen multimorbides Tier behandelt hat, für das es einfach keine Therapie gibt und bei dem die Besitzer trotzdem unzufrieden mit dem medizinischem Erfolg waren.

    Trotzdem, oder gerade darum, würde mich die Bezeichnung "ein Haufen Schrott" für einen Hund dazu veranlassen ,meinen Kaffee lieber ohne die Kollegin zu trinken....

    Es geht mir nicht um die Sache selber.

    Ich denke, meine Haltung zu Qualzucht wurde deutlich.

    Es geht mir um die Äußerung.

    Wie sagte meine Kollegin schon vor Jahren "Kein Wunder, wenn sich die Leute nur noch einen Haufen genetischen Schrott kaufen! Wie soll man denen das nur erklären?"

    Trotz, oder gerade aufgrund beruflicher Betroffenheit, ist das eine unsägliche Aussage der Kollegin.

    Ich bin wirklich fassungslos darüber.

    Ein Haufen genetischer Schrott?

    Ich schreibe mal kurz, warum ich gern „solche Hunde“ habe:


    Weil uns dann anderer Hunde und nervige Menschen lieber fern bleiben. Ich will draußen kein ständiges Angelaber, keine Tutnixe, die in uns reindonnern, weil mein Hund „klein und harmlos“ erscheint, kein Angepatsche fremder Menschen, nichts davon.


    Das funktioniert hier gut, plus meiner abweisendes Präsenz, haha, und ich habe draußen die Ruhe, die ich will.

    Ist das nicht nur ein RR, den du führst?

    Pfffff...

    Führt bei mir nicht zu spontanem Versagen des Harnverhalts...


    Eher führt die dargelegte Motivation, welche für die Rassewahl entscheidend war, zu Pickeln.

    Ich hatte tatsächlich bisher den Irrglaube, dass „gefährlich“ Hunde gleich definiert sind und nur die Rasselisten Bundeslandweit anders definiert wurde.

    Ist ja eigentlich auch so.

    Die Tierhalterhaftung ist grundsätzlich bedingt, durch die Annahme der spezifischen / typischen Tiergefahr.

    Juristisch gelten also alle unsere Hunde grundsätzlich erstmal als Gefahr.


    Der Schadensfall ist dann die Verwirklichung der typischen Tiergefahr.


    Darum ist in § 833 S1 BGB die Frage nach dem Verschulden, im Sinne der Gefährdungshaftung, irrelevant.


    Inwieweit die BL dann ihre Hundegesetze ausgestalten, geht darüber hinaus.

    Ich weiß nicht, ob Privatpersonen in Deutschland beißende Hunde halten dürfen… mein Gefühl sagt Nein, und dann wären die doch genauso juristisch gefährlich wie jeder andere Hund, der auf Privatgelände jemanden beißt…

    Juristisch ist jeder Hund gefährlich.


    Ganz nach BL gibt es wmgl weitreichende Rasseeinschränkungen.

    Weiterhin gibt es Hunde mit Auflagen.


    Sicher ist, dass kein Hund, auch nicht zur "Gefahrenabwehr" , beißen oder sogar töten darf.


    Sollte also bsp. ein Hund einen Einbrecher verletzen oder töten, ist das in etwa analog zum Einsatz einer Waffe zu betrachten.


    Soweit für mich ok.