Beiträge von Paws

    Ich muss jetzt mal ganz blöd nachfragen - ist der „gefährliche“ Hund nicht einheitlich per Gesetz in Deutschland definiert?

    Im Sinne der "typischen Tiergefahr", ist jeder Hund gefährlich.

    Ich hatte schon versucht zu erklären, dass wir alle, mit unserer Hundehaltung, im erlaubten Rahmen etwas tun, was potentiell für unsere Umwelt gefährlich ist.


    Wenn sich also diese "typische Tiergefahr" verwirklicht, greift §833, Satz1, BGB, ungeachtet der Schuldfrage.

    Deine These ist ja, alle gleich gefährlich,

    Das ist nicht meine These.

    Das nennt sich Gefährdungshaftung.


    Trotz des winzigen Präparates meines Textes, war der Sinn nicht zu entstellen:


    Ja, alle Hunde sind gefährlich.


    Ich habe gerade sehr wenig Bock darauf, fehlinterpretiert zu werden.


    Steht alles weiter oben.....


    Das ist sehr unmissverständlich gesetzlich geregelt.

    Zwischen abstrakter Tiergefahr und einem gefährlichen Hund besteht m.E. ein deutlicher Unterschied.

    Rechtlich nicht.


    Wenn sich der geliebte Familenplüschi überfordert fühlt und jemand zu Schaden kommt, ist die Frage, ob er zuvor als gefährlich einzuschätzen war, irrelevant.

    Ja, hätte und wäre, war aber nicht so!


    Und deshalb ist es müßig!

    Das ist auf keinen Fall müßig.

    Der Kontext, aus dem du das Zitat chirurgisch heraus isoliert hast, war der Begriff der Gefährlichkeit von Hunden.

    Der Rest ist oben nachzulesen.

    Ich wiederhole mich ungern.

    Trotzdem ist ein großer Unterschied zwischen einem Goldie, der einen Jogger anspringt und einem Hund, der eine Joggerin tötet.


    Ersterer fällt bei mir nicht zwingend unter einen gefährlichen Hund!

    Sehe ich auch so.

    Aus meinem Hundehalter Empfinden hat der Goldie gefiddelt und war überfordert.


    Wenn man es aber weiterspinnt und der Jogger hätte nicht nur Kratzer gehabt, sondern wäre gestürzt und auf den Kopf geknallt.......


    Die typische Tiergefahr, die den Halter ungeachtet der Umstände in die Haftung nimmt, hätte sich erfüllt.

    Naja, ein Problem ist halt begrifflicher Natur, und zwar die Bedeutung von "Gefährlich" -- dies ist leider ein sehr schwammiger und vieldeutiger Begriff. Aus dem BGB kann man ableiten -- Stichwort "Tiergefahr", dass jedes Tier gefährlich ist.

    Ich finde den Begriff gar nicht schwammig.

    Je mehr man verinnerlicht, dass man grundsätzlich in der Haftung ist, umso besser und klarer....


    Es ist also schnurzpiepegal, ob ein Angler die Böschung hoch stiefelt, ein Jogger mit den Armen fuchtelt oder ein Kleinkind auf den Hund zu stolpert.

    Haftung ist grundsätzlich immer.


    Die spezifische Tiergefahr, die Tierhalterhaftung, ergibt sich daraus, dass wir alle, gewissermaßen im erlaubten Rahmen, unserer Umwelt eine Gefahr zumuten.

    Darüber muss man sich einfach im Klaren sein.


    Wenn sich diese typische Tiergefahr verwirklicht, dann tritt, nach §833 Satz 1 BGB, immer die Haftung ein.

    Auch ohne Verschulden.

    Ausdrücklich auch ohne Verschulden.


    Es kann also gar keine Diskussion darüber geben, wer wann und wo mit den Armen wedelt, Böschungen hochgeht, klingelt oder nicht klingelt, alkoholisiert schwankt, einen Regenschirm aufspannt, ein fröhlich wackeliges Kleinkind ist, einfach joggen geht........


    In der Theorie ist also der Rehpinscher im gleichen Maße gefährlich, wie ein XL Bully.


    Wenn eine betagte Person über den Rehpinscher fällt, hat sich die spezifische Tiergefahr erfüllt.


    Insofern ist jeder Hund gefährlich.

    Habe ich gerade nachgesehen, dass sie eine TWH ist....

    Da habt ihr ja schon Erfahrung.

    Hier ging es jetzt konkret um die Verletzungen, die sie sich beigebracht hat.

    Fühltet ihr euch da ausreichend beraten?

    Um euch bis Montag durchzuhangeln, bekommt ihr alles Notwendige morgen noch in der Apotheke.

    Stellt die Verletzungen dann bitte Montag beim TA vor.