Beiträge von -Ann-

    Von Todesangst des Welpen und Baby würde man auch nicht alleine lassen, zu unwiderruflich Schäden, bis hin zu, der Welpe ist die meiste Zeit des Tages eingesperrt.

    Aber nichts davon ist völlig aus der Luft gegriffen. Klar hat der Welpe Angst, wenn er plötzlich völlig alleine gelassen wird in einer für ihn noch völlig fremden Umgebung und ebenso kann es sein, dass das sein Alleinebleiben in Zukunft stark erschwert, wenn man das so "trainiert". Und viele Stunden des Tages eingesperrt ist er ja nun wirklich..


    Welche Kommentare wären denn besser? Box ist super, dann klappt es bestimmt irgendwann einfach so?

    Und ich denke für mich, wenn ich eine "Trainingsmethode"( die ich in rein in die Box und Tür zu, Winseln bestenfalls ignorieren nicht wirklich erkennen kann; wenn das Sinn macht, dann erkläre man ihn mir bitte gerne) nicht für gut oder zielführend halte, dann nenne ich auch Gründe, warum.

    Also ich hab gestern noch mal nachgelesen, hier (nrw) reicht gefahrdrohendes Anspringen vollkommen aus, um entsprechende Auflagen zu bekommen.


    Aber bei der Schmerzensgeldforderung dürfte das (hoffentlich) schon einen Unterschied machen.

    wieso bist du der Meinung, dass das bezüglich Schmerzensgeld einen Unterschied machen sollte? (interessiert mich echt, auch wenn das nicht die frage der TE ist

    Weil es für mich einen Unterschied macht, ob der Hund aktiv und in Beschädigungsabsicht zugebissen hat, oder ob er vielleicht nur aufgeregt in die Leine gesprungen ist und die Botin sich dadurch erschrocken hat.


    Überspitzt gesagt hab ich mich auch schon erschrocken, wenn die Kleinen Beller von nebenan aus dem nichts sehr schrill losgekläfft haben. Stehe ich jetzt dabei zb auf einer Leiter und falle durch den Schreck runter, verlange ich eher nicht nach Schmerzensgeld, im Gesensatz zu wenn die mich aktiv angegriffen und gebissen hätten.


    Das ist ein extrem überspitztes Beispiel, das ist mir bewusst, soll aber nur verdeutlichen, wo ich den Unterschied sehe. Ich weiss auch, dass es per Gesetz oder Verordnung anders aussieht, das hab ich ja ein paar Beiträge vorher auch schon geschrieben.

    Wenn der Hund nur versucht hat, anzuspringen, aber per Leine davon abgehalten werden konnte, kann das einen großen Unterschied machen. Auch machen die meisten mir bekannten Ämter einen Unterschied zwischen erfolgreichem Anspringen und Beißen. Allein deswegen würde ich das für meinen Hund geklärt haben wollen.

    Also ich hab gestern noch mal nachgelesen, hier (nrw) reicht gefahrdrohendes Anspringen vollkommen aus, um entsprechende Auflagen zu bekommen.


    Aber bei der Schmerzensgeldforderung dürfte das (hoffentlich) schon einen Unterschied machen.

    Ich hatte in den letzten 4 Jahren 15 Welpen hier und komischerweise hab ich das ohne Wegsperren geschafft. Aber es macht eben auch bei den Züchtern die Runde und wenn die das sagen, muss der Trend ja toll sein...

    Und das Schlimme ist, dass das in den Welpenkursen ja gerne noch weitergeführt wird. Da wird dann geraten und empfohlen, aber seitens der Halter srtet das dann gerne mal aus und das Tierchen vetbringt immer mehr Zeit in der Box. Zum Erziehen, zum entspannen, zum "Strafen", weil er irgendwas angestellt hat oder oder oder...

    Da hatte ich schon öfter Diskussionen, aber die werden immer mit "der Züchter/Trainer hat aber gesagt", und "im Internet steht aber"...schadet ja nix, wenn im Internet dann auch mal due ein oder andere gegenteilige Meinung steht. Hat nix mit Heugabeln zutun.