Beiträge von WorkingDogs

    Aber auch das Statement dieses Mannes spiegelt ja die Problematik wunderbar wieder. Er war sein ganzes Leben lang überzeugt, bis er selbst in ein entsprechendes Gebiet gezogen ist und plötzlich mit der Realität konfrontiert wurde. Von außen redet es sich immer ganz leicht, das trifft genauso auf Deutschland zu. Ich habe für mich entschieden, dass ich den Förstern, Jägern, Nutztierhaltern, usw. aus Niedersachsen, Meck-Pomm oder auch Brandenburg wesentlich mehr Gehör schenke.


    Wie es einer meiner Dozenten mal so schön formuliert hat "für mich hört es dort auf, wo Firmen wolfssichere Zäune entwickeln, die selbst gar nicht im Wolfsgebiet leben".


    Wir brauchen Erfahrung, keine Theorie und Ideologie.

    Nur weil ich Schilder aufstelle, bin ich nicht raus aus der Haftung. Ein Schild ersetzt keine vernünftige Hundehalterhaftpflicht! Ein Schild kann aber dazu führen, dass dem Gegenüber ein Mitverschulden angerechnet wird.

    Das hat hier auch nirgends gestanden. Natürlich hafte ich für Schaden durch meinen Hund, und natürlich sind meine beiden gut versichert.

    Für die Versicherung macht es aber evtl einen Unterschied, ob Ich "vorgewarnt" habe oder nicht.

    Es sind ja erstmal nur Schilder, die auf etwas Hinweisen. Keine Warnschilder. Über die Haftpflicht ist eine verschuldungsunabhängige Tiergefahr abgedeckt. Ob und in wie fern Hinweisschilder in die Fallbeurteilung mit einfließen ist individuell.


    Es macht ja auch nicht jeder Hund Lärm, so dass es eh klar ist, dass dort ein Hund wohnt.

    Das Aufstellen von Hinweisschildern finde ich aber auch erstmal einfach nett. Für den Postboten, Handwerker oder Spaziergänger. Meine Hund sagen allerdings auch keinen Ton und genau deshalb habe ich Schilder.

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 833 Haftung des Tierhalters

    Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

    Das ist ja im Grunde durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Davon hat man als Geschädigter ja "nichts". Ich bin mal durch ein fremdes Pferd verunfallt. Die Tierhalterin hat dann eben in sofern den Schaden bezahlt, dass ihre Haftpflicht die Kosten für meine Behandlung übernommen haben. Meine Krankenversicherung hat dafür ihre Haftplicht in Regress genommen und sich die Kosten dort zurückgeholt.


    Ein Einbrecher der Gebissen wird, wird natürlich behandelt und diese Kosten würden zum Beispiel auch durch die eigene Krankenversicherung übernommen werden. Dessen Versicherung holt sich das Geld dann ggf. von der Haftpflicht des Tierhalters wieder.

    Eine Postbotin ist aber auch wiederum etwas ganz anderes, als ein Einbrecher.

    Ja, das ist mir klar. Es soll doch nur verdeutlichen, dass man eben nicht sagen kann "so und so ist es". Beim Falle mit dem Einbrecher weiß ich, dass es einen Unterschied macht, ob auf den Hund hingewiesen wird. Durch Warnschilder zum Beispiel. Erprobt durch einen Diensthundeführer mit nicht ganz nettem Hund.

    Das ist klar, aber ich wollte nicht stehenlassen dass ein Hundehalter immer automatisch haftet wenn der Hund einen Einbrecher beißt.

    Welche Faktoren wann, wie, wo und von wem dann noch dazu kommen lassen ja jeden Fall anders beurteilbar werden.

    Und wenn es dann zur Klage kommt, kommts auch nochmal ganz auf Auslegung, Beweise usw. usf. an.

    Genau. Ich kenne einen Fall, da wurde eine Postbotin gebissen. Durch die schlechte Dokumentation des Falles (trotz Meldung durch den Betriebsarzt!) kam es aber zu keinerlei Nachwirkungen für den Hundehalter oder seine Hunde. Bundesland war dabei Niedersachsen.