Also, es darf schon angekündigt werden, aber dann muss der Hund auch entsprechend gesichert sein, wenn er denn bissig ist.
Beiträge von WorkingDogs
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Ich kenne es nur so, dass man halt nicht ankündigen darf, dass der Hund gefährlich sei. Also sowas wie „Achtung! Bissiger Hund!“
Ein einfaches „Hier lebt ein Hund“, „Warnung vor dem Hunde“ kenne ich nicht als problematisch.
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 833 Haftung des TierhaltersWird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Das ist ja im Grunde durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Davon hat man als Geschädigter ja "nichts". Ich bin mal durch ein fremdes Pferd verunfallt. Die Tierhalterin hat dann eben in sofern den Schaden bezahlt, dass ihre Haftpflicht die Kosten für meine Behandlung übernommen haben. Meine Krankenversicherung hat dafür ihre Haftplicht in Regress genommen und sich die Kosten dort zurückgeholt.
Ein Einbrecher der Gebissen wird, wird natürlich behandelt und diese Kosten würden zum Beispiel auch durch die eigene Krankenversicherung übernommen werden. Dessen Versicherung holt sich das Geld dann ggf. von der Haftpflicht des Tierhalters wieder.
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Eine Postbotin ist aber auch wiederum etwas ganz anderes, als ein Einbrecher.
Ja, das ist mir klar. Es soll doch nur verdeutlichen, dass man eben nicht sagen kann "so und so ist es". Beim Falle mit dem Einbrecher weiß ich, dass es einen Unterschied macht, ob auf den Hund hingewiesen wird. Durch Warnschilder zum Beispiel. Erprobt durch einen Diensthundeführer mit nicht ganz nettem Hund.
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Das ist klar, aber ich wollte nicht stehenlassen dass ein Hundehalter immer automatisch haftet wenn der Hund einen Einbrecher beißt.
Welche Faktoren wann, wie, wo und von wem dann noch dazu kommen lassen ja jeden Fall anders beurteilbar werden.
Und wenn es dann zur Klage kommt, kommts auch nochmal ganz auf Auslegung, Beweise usw. usf. an.
Genau. Ich kenne einen Fall, da wurde eine Postbotin gebissen. Durch die schlechte Dokumentation des Falles (trotz Meldung durch den Betriebsarzt!) kam es aber zu keinerlei Nachwirkungen für den Hundehalter oder seine Hunde. Bundesland war dabei Niedersachsen.
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Das ist individuell. Es macht zum Beispiel auch einen Unterschied, ob von außen erkennbar ist, dass du einen Hund hast. Die Erkennbarkeit kann durch Warnschilder gegeben sein.
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Als sich damals der Schäferhund in meinem Gesicht verbissen hat und das chirurgisch versorgt werden musste im KH wurde gar nichts gemeldet und da wir (leider) von einer Anzeige etc abgesehen haben kam auch sonst nix raus.
Allerdings war ich damals ungefähr 14 und kein Kleinkind, evtl läufts da anders?
Wahrscheinlich gibt es auch einen Gap zwischen Theorie und Praxis. Oder bei der Arbeitsbelastung die Ärzte habe, wird manches nicht so umgesetzt wie es sollte.
Ich weiß, dass es bei Betriebsunfällen gemeldet wird. Also, wenn der Postbote gebissen wird. Aber auch da muss dann wirklich alles stimmig sein, sonst ist der Hundehalter fein raus.
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Naja - jeder Beißvorfall muß auch vom Arzt entsprechend gemeldet werden, insofern denke ich, das ist eh schon unterwegs ;-)
Ist klar - wenn jemand mit einem Biß nicht zum Doc geht, geht a auch nix von alleine los, solange der Geschädigte nicht anzeigt. Aber sobald der Doc involviert ist.....
Ok, also ich kenne genug Fälle, da haben Familienhunde gebissen, man ist zum Arzt gegangen und da kam genau: nichts.
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Und ich hab auch nirgends geschrieben, dass man einem neuen Besitzer etwas vorlügen oder vertuschen soll! Man kann solche Hunde auch ehrlich abgeben und mit offenen Karten spielen.
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Die Auflagen wird der Hund aber trotzdem bekommen und die Behörden könnten eine Abgabe auch als Vertuschungsversuch werten. Den Hund jetzt jemandem aufs Auge zu drücken, der dann später von den Auflagen überrascht wird, fände ich auch nicht die feine englische Art. Wenn der Vorfall angezeigt wurde, dann läuft da bereits was von Seiten der Ämter, d.h. der Hund wird auf jeden Fall begutachtet oder ggf. direkt nach Aktenlage eingestuft. Da nützt die Abgabe gar nichts, kann womöglich nur noch mehr Ärger bringen.
Der Vorfall wurde doch schon der Versicherung gemeldet? Es ist doch schon klar, das nichts übernommen wird?
Natürlich bringt das ganze nichts, wenn das Ordnungsamt informiert wurde. Aber das läuft doch nicht automatisch, sonst wären wohl einige Familienhunde eingestuft.