Laut Gesetz darfst du einen fremden Hund nur *wegtreten* wenn er dich oder deinen Hund wirklich angreift und im Zweifel musst du das beweisen, einen harmlosen Hund wegzutreten oder sonst schmerzhaft zu vertreiben verstößt gegen das Tierschutzgesetz und da ist es egal ob Leinenpflicht oder nicht. Da mein Hund gebissen wurde habe ich mich beim OA erkundigt was zulässig ist um fremde Hunde abzuwehren
und noch was; wenn dein Hund mit Fremdkontakt nicht klar kommt und beißen könnte muss er laut Gesetz Maulkorb tragen
Ich muss nicht einschätzen können, in welcher Gemütshaltung ein Hund angelaufen kommt. Wenn dazu kommt, dass er offensichtlich nicht im Einflussbereich des Halters steht, dann darf ich mich verteidigen. Und genau das tue ich. Ich habe selber zwei große Hunde an der Leine, die Gefahr, dass ich durch das Chaos einen stürmischen Junghundes stürzen könnte wiegt mir höher als die Befindlichkeiten des Halters.
Vor allem, wenn ich das Gespann kenne.
wie gesagt. Es gibt Unfälle und es gibt Smarthphone am Steuer.
Ich verteidige in dem Falle nicht meine Hunde. Und meine Hunde würden selbstverständlich gesichert sein, wenn die Gefahr bestünde, dass sie andere Hunde einfach zerlegen.
Das ein Hund die Nase fremder nicht unbedingt im hintern haben will und da ggf. Eine Maßregelung passiert ist normales hundeverhalten