Nur weil ich Schilder aufstelle, bin ich nicht raus aus der Haftung. Ein Schild ersetzt keine vernünftige Hundehalterhaftpflicht! Ein Schild kann aber dazu führen, dass dem Gegenüber ein Mitverschulden angerechnet wird.
Das hat hier auch nirgends gestanden. Natürlich hafte ich für Schaden durch meinen Hund, und natürlich sind meine beiden gut versichert.
Für die Versicherung macht es aber evtl einen Unterschied, ob Ich "vorgewarnt" habe oder nicht.
Es sind ja erstmal nur Schilder, die auf etwas Hinweisen. Keine Warnschilder. Über die Haftpflicht ist eine verschuldungsunabhängige Tiergefahr abgedeckt. Ob und in wie fern Hinweisschilder in die Fallbeurteilung mit einfließen ist individuell.
Es macht ja auch nicht jeder Hund Lärm, so dass es eh klar ist, dass dort ein Hund wohnt.
Das Aufstellen von Hinweisschildern finde ich aber auch erstmal einfach nett. Für den Postboten, Handwerker oder Spaziergänger. Meine Hund sagen allerdings auch keinen Ton und genau deshalb habe ich Schilder.