Nun kommen alle (ehemaliger Vermieter, Heizversorger, Ämter) bei dem jungen Menschen an und dieser junge Mensch soll all die Schulden zahlen. Konto gepfändet und so.
Das kann doch nicht richtig sein? Gehen die Schulden auf die Tochter über?
Vermieter und Heizversorger können keine Ansprüche geltend machen wenn der junge Mensch die Verträge nicht abgeschlossen hat.
Sollte die Familie Bürgergeld bezogen haben dann können Ansprüche z.B. aus Überzahlungen gegenüber den Kindern geltend gemacht werden wenn sie in der Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern gelebt haben.