Doch, Blick ins Kleingedruckte hilft. Haftungsausschluss bei unter 14jährigen ist Standard
Kannst du mir mal ein Beispiel nennen?
Ich habe auf die Schnelle nichts dazu gefunden.
Im Gegenteil, die ERGO schreibt in ihrem Rechtsportal:
"Kinder an der Leine
Viele Kinder sind begeistert, wenn sie allein mit dem Hund rausdürfen. Eine feste Altersgrenze gibt es tatsächlich dafür nicht. Ihr Kind muss aber körperlich und geistig dazu in der Lage sein, einen Hund sicher zu führen. Dabei kommt es also auf die Entwicklung und Reife Ihres Kindes an. Auch die Hunderasse kann eine Rolle spielen. Einen sehr kleinen Hund wird ein Kind früher ausführen dürfen, als einen ausgewachsenen Schäferhund."
Wir hatten hier 2 Mädels die alle angebettelt haben die Hunde ausführen zu dürfen. War ja so toll.... Bis sie halt jemand mit heftig unverträglichem Hund begegnet sind und es eben nicht geschafft haben ihren Gassihund bei sich zu behalten
Es geht darum, ob der ausgeführte Hund einen Schaden anrichten kann, weil das Kind nicht in der Lage ist, das zu verhindern.
In deinem Fall konnten die Kinder nicht verhindern, von einem anderen Hund geschädigt zu werden.