Ja. Aber berechnet werden muss eine Allgemeine, wenn man eine spezielle abrechnet. Wie intensiv man sie gemacht hat, steht auf nem anderen Blatt.
Die Diskussion kenne ich allerdings auch - ausdrücklich ausformuliert ist das meines Wissens nach in der GOT nicht, oder? (so exakt lese ich sie tatsächlich nicht immer). Mein Stand war, dass es Rechtsanwälte gibt, die es exakt so sehen wie Du, andere sagen, dass es nicht so ist. Wobei für mich im Grunde beides nachvollziehbar ist. Bin ja auch kein Rechtsanwalt *g*
Das geht alles über den PC, TA schreibt rein was er/sie gemacht hat, TFA schreibt Rechnung.
Ich kenne es auch nur so, aus den Praxen, in denen ich war, dass die Rechnung zwar vorne gedruckt wird, aber der Inhalt vom TA eingegeben wird.
Ich kann keine einzige GOT Nummer auswendig, sie sind mir auch total egal. Die Abrechnungsprogramme arbeiten mit Texteingabe (egal ob easyvet, vetera oder andere).
VOR der GOT Änderung KONNTE ich sogar einige GOT Ziffern auswendig - weil unser Programm damals die GOT Ziffern leider noch nicht immer mit ausgegeben hat, für den Notdienst aber glaube ich die Pflicht, sie mit anzugeben, schon gegeben war.... daher wurden die DANN bei uns händisch eingetragen....
Auf der einen Seite wird gesagt, dass die Erhöhung so bitter nötig ist, auf der anderen Seite werden dann die Rechnungen so geschrieben, dass sich die Erhöhung am Ende doch nicht auswirkt.
GERADE wenn man manche Preise vergleicht, dann sind es ja die Preissprünge, die viele so massiv aufregen. Leider sind Tierärzte am Ende eben keine ausgebildeten BWLer, denn dieser Punkt kommt in diesem Studium nicht vor. Es wird den Studenten zwar die ganze Zeit vorgebetet, dass sie sich bitte nicht "unter Preis verkaufen" sollen - hinterher sind es aber lange die Unis selber gewesen (weiß nicht, wie es da mittlerweile ausschaut), die dann die Doktoranden für einen Appel und ein Ei eingestellt haben,....)
Am Ende muß aber jeder, der eine Praxis hat und selbstständig ist, gucken, dass er mit seinem Geld am Ende des Monats a)die Angestellten und die Miete zahlen kann, b) auch mit Apotheke und anderen laufenden Kosten nicht in Not gerät. Wenn all das gegeben ist, und die angestellten TÄ TFA auch vernünftig bezahlt werden, muß ja jeder TA selber wissen, wie viel Preiserhöhung für ihn sinnvoll / wirtschaftlich notwenig ist. Wenn sich die Erhöhung tatsächlich nicht auswirkt (gibt ja auch TÄ, die die GOT "offiziell boykottieren" - und daraus eine Werbung auf FB und Homepage machen) - ist halt die Frage, ob sie schlicht das Geld tatsächlich nicht brauchen, oder noch andere "Geldquellen" haben....