Hallo!
Das ist sicherlich ärgerlich, dass der Hund Würmer hat. Aber möglicherweise wird das nicht das letzte Mal sein, dass so etwas passiert, ist ja bei Hunden so nix Ungewöhnliches.
Dass der Kauf nicht ganz koscher war, hast du ja selber bemerkt. Papiere, soweit vorhanden, guckt man sich ja vorher an...
Aber sicher hast du den Hund ja gewollt, sonst hättest du ihn ja nicht gekauft!?! Und eben auch DEN Hund.
Also: wenn du ihn magst, knuddeln kannst und lieb findest, er ausser den Würmern alles hat, was ein Hund braucht, warum nicht einfach entwurmt, Haken dran, nicht aufregen und einfach den Neuzugang genießen?
Bei meinen Tieren habe ich das bisher nie gesehen dass die 15cm lange Würmer auskotzen, wer weiß wie lange die da schon drin waren?
Woher soll ich vorher wissen dass es so Menschen gibt die einen über den Tisch ziehen wollen? Nicht jeder guckt im Internet nach das man nur von guten Züchtern kaufen soll. Die Verkäufer wollen ihn ja nicht zurück haben (wundert mich ehrlich gesagt nicht) Man kauft zwar keine Tiere aus Mitleid, dennoch sollte es nicht erlaubt sein solche Tiere zu verkaufen! Das schon so viele Jahre gegen solche Verkäufer nichts gemacht worden ist, ist umso trauriger. Und nein, ich zahle das Geld nicht, da ist mir lieber ein 10+ jähriger Rechtsstreit lieber als mich damit abzufinden über den Tisch gezogen zu sein, das ist meine Meinung. Werde es morgen vom TA aufschreiben lassen, dass die schon länger drinnen waren und meine anderen Tiere ebenfalls behandeln lassen, aus Angst dass diese sich angesteckt haben. Vielleicht hat der Hund noch andere Erkrankungen ich weiß es nicht, werde ich mit der Zeit raus finden, er atmet leider etwas komisch nachts und niest rückwärts oft.
In einem Anwaltsforum steht das hier:"
Wenn Ihr Hund also bereits bei der Übergabe krank war, können Sie gegenüber dem Verkäufer folgende zivilrechtliche Ansprüche anmelden.
- Zum einen können Sie vom Vertrag zurücktreten. Im Rahmen des Rücktritts bekommen Sie von dem Züchter den Kaufpreis erstattet und müssen den Hund Zug um Zug an den Züchter zurückgeben. Hat man ein Tier schon länger, so wächst eine emotionale Bindung zu diesem heran und man will es sodann nicht mehr herausgeben. Der Rücktritt ist im Hundeerwerbssegment regelmäßig als nicht praktikabel anzusehen (es sei denn, ein Tier wurde ausschließlich zu Zuchtzwecken erworben).
- Sinnvoller ist daher die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern und den geminderten Kaufpreis an den Gesundheitszustand des Hundes auszurichten. Dann können Sie das Tier behalten und den zu viel gezahlten Betrag vom Hundezüchter ersetzt verlangen. Wenn erforderlich, darf der Minderungsbetrag geschätzt werden. Der Minderungsbetrag ist die Differenz zwischen dem Wert des gesunden Hundes und dem eines kranken Tieres.
- Alternativ haben Sie die Möglichkeit, etwaige Tierarzt- und Behandlungskosten im Rahmen des Schadensersatzes geltend zu machen. Sinnvoll ist der Schadensersatz insbesondere dann, wenn eine Wertminderung sehr niedrig ausfällt, weil Sie den Hund z. B. günstig erstanden haben."
Tja leider wollen die den Hund nicht wiederhaben und auch nicht die TA kosten zahlen