Alles anzeigenEs müsste nicht mal eine Gesetzesänderung her, sondern entsprechende Anwendungsverordnungen. Die dem handelnden Tierarzt Rechtssicherheit bieten und gleichzeitig praktikabel sind.
dragonwog hatte das hier mal verlinkt:
Vet.thieme.de - Euthanasie aufgrund aggressiven Verhaltens
Der Artikel bezieht sich auf das deutsche Standardwerk für Recht in der Veterinärmedizin. Es handelt sich nicht um Rechtssprechung, sondern einen umfangreichen Kommentar zu den verschiedenen Gesetzestexten, ich würde es quasi als Empfehlung an Tierärzte lesen, wie sie sicher sein können, rechtskonform zu handeln. Und natürlich wird so ein Werk - käme es zu Gerichtsverfahren - als Referenz auch herangezogen.
Das Büchlein selbst ist mir ein wenig zu teuer, deshalb kann ich nicht nachschlagen, ob es da Konkretisierungen gibt. Z. B. wer für eine Privatperson ein unabhängiger Sachverständiger sein kann/muss, wie ein vorrangiger Versuch der Vermittlung aussehen muss und was dem Halter dabei zumutbar ist, ob/wie der Tierarzt sich das nachweisen lassen können soll/muss … Das ist schon quasi eine Konkretisierung für die Praxis, lässt aber immer noch reichlich Interpretationsspielraum und offene Fragen.
Ein Tier selbst zu töten ohne entsprechende Zulassung ist laut TSchG definitiv rechtswidrig. Ein Tier aus vernünftigen Grund von einer Person mit entsprechender Zulassung töten zu lassen nicht. Es hakt an der Frage, wie definiert wird, was ein vernünftiger Grund ist.
Abgesehen von der ideologisch basiertem Ungleichbehandlung von sogenannten Haustieren vs. sogenannten Nutztieren, die hier schon angesprochen wurde: Belegte hohe Gefährlichkeit (beim gleichzeitigem Fehlen einer adäquaten Unterbringungsmöglichkeit) ist gemäß unserer Rechtssprechung ein vernünftiger Grund zur Tötung gemäß TSchG. Sonst könnte es keine behördlichen Anordnungen dazu geben.
Das Problem für Privatpersonen ist, wie sie den Beleg erbringen wollen/sollen/können, wenn noch kein Sachverhalt vorliegt, der die zuständige Behörde zum Eingreifen veranlasst hat.
Das alles sind doch nur theoretische Probleme. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wer seinen Hund euthanasieren lassen möchte, wird einen Tierarzt finden, der es macht. Ist es nicht der erste, den man konsultiert, dann eben der zweite oder dritte.
Gerne genannter und akzeptierter Grund ist, der Hund hat Kinder gebissen. Da fragen einige Tierärzte nicht lange nach. Möglicherweise auch, um dem Tier eine lange Odyssee zu ersparen, wenn klar ist, dass die Halter den Hund auf jeden Fall und unbedingt loswerden wollen und sie das auch, egal wie, durchsetzen werden. Was wird aus einem Hund, den man als Tierarzt wieder nach Hause schickt, obwohl dessen Besitzer fest entschlossen sind, ihn unter allen Umständen loszuwerden?
Ich kenne mehrere Tierärzte, die sich in Fällen, in denen sie Zweifel an der Darstellung der Halter haben, aber wissen, der Hund wird entsorgt werden, egal wie, selbst um den Hund kümmern.
Tierarzt ist nicht umsonst der Beruf mit der höchsten Selbstmordrate. Dem Druck hält nicht jeder stand.