Ich habe glaube ich in einer Facebook Gruppe (Rechtsfragen) davon gelesen, dass jemand seine Rechnung nach drei Monaten eingereicht hat (OP Versichertung) und die Versicherung die Übernahme abgelehnt hat, weil die Rechnung zu spät eingereicht wurde. Das würde ich mir echt schriftlich geben lassen, dass man "sammeln" darf.
Bei den obig genannten Fall lag das Problem wohl darin, dass die Hundebesitzerin der Überzeugung war, dass die Tierklinik direkt mit der Versicherung abrechnet und diese OP da auch meldet. Hat die Klinik aber nicht gemacht, sondern irgendwann die Rechnung (über 4000 Euro) geschickt.
Und die Anwälte in der Facebook Gruppe meinten auch, das die versicherung im Recht ist.
Ja, aber das sollte dann in den Versicherungsbedingungen stehen und variiert von Versicherung zu Versicherung. Bei der HanseMerkur sind es nur 3 Monate ab Rechnungsstellung, dann könnte so ein Fall auftreten.