Zurimor deswegen ist Kontext sehr wichtig. Es ging zu keiner Sekunde darum, Menschen damit zu besprühen.
Ich habe das erwähnt, um zu verdeutlichen, daß das nicht harmlos ist. Oder meinst du, für einen Hund ist das weniger schlimm? Wenn man bei Einsatz gegen einen Menschen wegen schwerer Körperverletzung angeklagt werden kann, falls keine Notwehrsituation vorliegt, sollte man doch dreimal überlegen, wann der Einsatz gegen einen Hund angemessen ist. Das dürfte recht selten der Fall sein.
Rechtlich spielt da aber der Unterschied zwischen Mensch und Hund (Sache) eine große Rolle. Natürlich ist es nicht verhältnismäßig, den fremden HH einfach damit zu besprühen, auch nicht wenn er einen auf das Übelste beschimpft. Dafür müsste er schon handgreiflich werden/eine akute Gefahrensituation vorliegen.
Aber du darfst Tierabwehrspray, heißt doch auch extra so, zur Abwehr von wilden, unkontrollierten Tieren einsetzen ... da geht es bei Kleinhunden auch schnell mal um Leben und Tod. Das ist absolut verhältnismäßig und rechtlich unbedenklich (soll dich der andere HH doch wegen Sachbeschädigung anzeigen, wird nix weiter passieren). Sicher ist es für den angreifenden Hund nicht angenehm (soll es auch nicht sein, sonst würde es seinen Zweck nicht erfüllen) und kann unter Umständen auch zu bleibenden Schäden (Erblindung ...) führen.