Ich behaupte aber, dass dafür einerseits auch ein hundertprozentiges Importverbot, sowie auch Strafen für den Kauf beim Hundehändler von Nebenan geben muss. Ansonsten wird das wirklich nix ändern.
Wenn der Besitz verboten ist, schliesst das ja Import bzw. Kauf aus egal welcher Quelle mit ein.
Wäre völlig egal, woher der Hund kommt.
Klar, Importverbot wie bei kupierten Hunden, das ergibt sich daraus.
Gesetzesgrundlage jeder Straftat
Ich weiß gar nicht, ob Verstoss gegen ein Haltungsverbot eine Straftat wäre? Oder eine Ordnungswidrigkeit?
Strafe zahlen!? Interessiert Menschen mit genug Geld nicht.
Beschlagnahmen? Toll und die Nasen verrotten im TH, weil sie ja nirgends gehalten werden dürfen. Außer man vermittelt sie ins Ausland.
Ja nu, wenn jemand sagt, dann zahl ich halt die Strafe - dann ist das so. Ich denke, wie gesagt, die Abschreckung wäre der eigentlich wichtige Effekt.
Man könnte ja überlegen, wie man mit Wiederholungstätern - also mehrfach illegal angeschafften Hunden - umgehen würde. Man darf ja auch nicht einfach hartnäckig immer falsch parken und eben den Strafzettel zahlen. Da folgen dann, bei wiederholter Ordnungswidrigkeit, andere Massnahmen.
Einen Weg, Verbote zu umgehen, gibt es irgendwo immer. Solange das dann Ausnahmen sind, finde ich dass man damit leben müsste. Die meisten Menschen wären denke ich abgeschreckt, und es wäre ja dann auch viel aufwändiger, so einen Hund zu kaufen.
Beschlagnahmen fände ich bei Qualzuchten falsch und unnötig. Außerdem sollen die Besitzer mal schön selbst die Tierarztkosten tragen.