Husi: das ist genau der Grund, warum die Tierschützerin die Klausel in den Vertrag aufgenommen hat. Shelly war bereits ein ungewollter Welpe, da muss es nicht noch mehr von geben. Und ich finde: da hat sie recht!
Allerdings finde ich auch, dass man die Kastration nicht pauschal anordnen sollte. Wäre ich ein Bauer, der seinen Hund immer unbeaufsichtigt rausschicken würde - keine Frage, dann muss kastriert werden. Bin ich aber nicht. Ich wohne in der Innenstadt. Mein Hund wird also nie unbeaufsichtigt herumlaufen. Und die paar Tage alle paar Monate kann ich problemlos an Orte fahren, wo eben keine anderen Hunde sind.
Für die Zucht wird Shelly nie genutzt werden und auch das Risiko, dass sie ungewollte Welpen bekommt, ist extrem gering.
Dennoch habe ich mich natürlich bereits bei meiner Tierärztin erkundigt. Sie rät zu einer Kastration vor der ersten Läufigkeit - eben weil man dann nur die Hälfte rausnimmt. Nach der ersten Läufigkeit rät sie zur Komplett-OP. Da das Krebsrisiko aber schon bei einer Teil-OP gebannt sein soll, würde ich mich für die frühe Variante entscheiden.
Und wenn es dann tatsächlich so ist, wie du sagst - also dass die Hundchen bleiben, wie sie sind - dann bin ich überglücklich! Und dann nehme ich auch gerne in Kauf, dass das Problem in meinem Kopf entstanden ist.
Liebe Grüße,
Kathrin