Mit einem deutlich schwereren Hund muss ich einzeln gehen im Moment mit den Hunden die zusammen 25 Kilo wiegen, ist es ein kann und kein zwingendes Muss. Außerdem mache ich die zweier Spaziergänge jetzt oft auch nur, damit Ginger, die in ihrem Alter, nicht mehr gut alleine bleiben kann, mehr in manchen Situationen z.b wenn swings um 5 Uhr morgens raus möchte, nicht nachher noch das Haus zusammenwählt. Das wäre mir nämlich äußerst unangenehm.
Aber da der deutlich schwerere Hund erst einzieht, wenn Ginger tot ist, und und zwingst viel jünger als ginger ist, ist es möglich wenn ich mir in einem Jahr oder zwei Jahren, nachdem Ginger gestorben ist einen schwereren Hund hole. Sphinx die super alleine bleibt, und nie bellt, dann auch noch allein zu lassen.
Swings ist in zwei Jahren, auch erst 10, wenn sie dann überhaupt noch lebt. Sie ist nämlich nicht gesund, ihr wurde vor ein paar Monaten ein bösartiger mammaumor entfernt. Von daher ist es fraglich, ob sie nicht noch vor Ginger stirbt, denn Ginger ist zwar älter als Sphinx.
Aber das wird die Zeit zeigen, welcher Hund zuerst stirbt, und wie der verbliebene Hund dann alleine bleiben kann. Davon mache ich den Neukauf eines zukünftigen zweithundes auch abhängig. Denn mein alter Zweithund muss zwingend ohne bellen, allein zu Hause bleiben, wenn ich Einzelspaziergänge mit dem neuen Hund mache.
Bett mein verbliebener Zweithund hingegen, muss er auf jeden Spaziergang mitgenommen werden, ergo ich müsste in dieser Situation, dann einen kleineren neuen Zweithund kaufen, damit ich beide Hunde gleichzeitig ausführen kann.
Aber da ich meinen neuen Zweithund egal wie groß sowieso als Welpe kaufe, ist die Chance, dass dieser neu gekaufte Zweithund, meinen verbliebenen alten Hund überlebt, sehr sehr wahrscheinlich.
Ist verbliebener Zweithund, also Ginger oder Sphinx, dann tot, werde ich mir einen neuen jungen Zweithund zu dem bereits gekauften Hund dazu holen.
Die Größe eines meiner Hunde passe ich meinen zukünftigen lebensbedingungen und Bedürfnissen an, damit ich, da ich in einer Wohnung lebe, weiterhin ein reibungsloses zusammenleben mit meinen Mitmenschen garantieren kann. Dazu gehört für mich halt auch, dass ich dafür sorge trage, dass meine Hunde nicht eine Stunde oder länger am Stück bellen, wenn Sie aufgrund ihres Alters nicht mehr so gut alleine bleiben können, wie es jetzt bei Günter der Fall ist.
Deswegen nehme ich sie auch so oft mit, könnte Ginger noch zuverlässig alleine bleiben, und könnte ich garantieren dass Sie garantiert nie bellt egal zu welcher Uhrzeit würde ich ausschließlich bis auf Notsituationen nur Einzelspaziergänge mit meinen jetzigen Hunden machen. Aber da ich es z.b früh morgens, nicht 100% garantieren kann, dass Ginger nicht bellt, muss ich sie wohl oder übel mitschleppen, wenn ich nicht im Haus negativ auffallen will. Denn wenn bellende Hunde früh morgens, werden hier im Haus vielleicht toleriert, was ich noch nicht weiß, ich habe es nie drauf ankommen lassen, aber wären definitiv auch ein Grund zur Beschwerde. Denn in den ruhezeiten bellende Hunde können unter Umständen auch das ordnungsamt auf dem Plan rufen, sollten sich Nachbarn zurecht beschweren. Das ist für mich unter allen Umständen zu vermeiden, dass ich irgendwelche Nachbarn von mir beschweren, die Rechtslage hat sich zwar zum Positiven für hundehalter verändert mittlerweile und ist mir auch gut bekannt, aber wenn Hunde bellen eine gewisse toleranzgrenze überschreitet, sind die Leute die sich beschweren nun mal (leider) im Recht. Wobei man sagen muss dass die Leute in meinem Haus sehr sehr tolerant sind was hundebellen angeht, denn Ginger hat leider auch schon früh morgens gewählt, obwohl ich zu Hause gewesen bin. Ich bin meinen Nachbarn echt dankbar, dass sie so tolerant sind zumal meine Nachbarin über mir Gott sei Dank selbst auf einem Bauernhof aufgewachsen ist, und bellende Hunde normal findet.
Jeder der in einem eigenen Haus wohnt, kann sich mehr als glücklich schätzen, wenn er Hunde hält. er muss sich weniger über solche Sachen Gedanken machen. Allerdings dürfen auch in Mietwohnungen Hunde bis zu 30 Minuten außerhalb der ruhezeiten wählen, das sagen selbst entsprechende gerichtsurteile.