Dass die Versicherung nur mit dem Zeitwert der Objekte rechnet ist korrekt - das wird generell so gehandhabt (der Geschädigte soll aus der Neuanschaffung keinen Vorteil ziehen, alte Sachen sind ja entsprechend "abgenutzt"). Das ist ärgerlich, weil die Neuanschaffung ja notwendig ist, aber nicht zu ändern.
Und was die Mitschuld betrifft - ich kann einen Hund nicht einfach in einer fremden Wohnung unbeaufsichtigt rumlaufen lassen. Im Grunde genommen bist du als Hundehalter da sogar selbst schuld und die Nachbarin hätte halt auch aufpassen müssen, daß der Hund nicht überall Zugang hat. Natürlich weiß ich, dass solche Sachen passieren und man nicht immer daran denkt, was so passieren könnte, dass man sich leicht mal durch ein Gespräch ablenken läßt etc., aber dann muß man leider auch mit der Konsequenz leben und kann nicht darauf hoffen, daß die Versicherung den gesamten Schaden anstandslos übernimmt.