Hallo,
ich bin froh, das es Eurem Hundi wieder besser geht und sie sich zuhause erholen kann!!!
Grundsätzlich darf der Tierarzt eine sofortige Zahlung verlangen, da er bereits die Leistung erbracht hat (Forderung aus Lieferung & Leistung). Normalerweise hängen Hinweisschilder für die Bezahlung in der Praxis und auf dem Formular für Neuanmeldung bzw. Formular für die Narkose stehen diese Hinweise immer drauf (u.a. Bestätigung des Haustierbesitzes, Bestätigung zur Zahlung). Er darf auch eine Vorauszahlung/ Vorabteilzahlung o.ä. verlangen, das ist sein Recht. Menschlich gesehen natürlich nicht... :nein:
In einer Spezialklinik in HH mußten wir nach der Augen-OP unseres Katers auch sofort zahlen - keine Ratenzahlung möglich (knapp 1T€). Grundsätzlich kann ich es verstehen, es sind oftmals Überweisungs-Kliniken, die die Patienten meistens vorher nicht kennen und einfach "aufpassen" müssen, damit die Außenstände nicht zu hoch werden.
Auch ich arbeite in einer kleinen Handwerkerfirma und die Zahlungsmoral ist zwar besser geworden, aber wir haben immer mit Außenständen in Höhe von ca. 20T€ zu leben.... (Soll nur ein kleiner Vergleich sein, bei uns stehen Lebewesen schließlich nicht auf dem Spiel!)
Der Tierarzt darf dem Tierbesitzer auf keinen Fall das Tier verweigern!!! Die Herausgabe muß an den Besitzer erfolgen. Der Tierarzt hat kein Recht auf Eigentumsvorbehalt!!!! Das ist also absoluter Quatsch und macht den Besitzer nur noch unsicherer und gefügig!!! :shock:
Für solche "Notfälle" würde ich eine OP-Versicherung abschliessen. Dieses wurde bestimmt schon häufiger diskutiert, aber unsere OP-Versicherung hat mir im letzten Jahr einige Mal sehr geholfen!
Weiterhin gute Besserung!
LG,
Daniela